Landwirt gewinnt Prozess um Transponder-Kennzeichnung seiner Rinder in Baden-Württemberg

Ditmar Weller
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Eine Gruppe schwarzer und weißer Kühe mit Ohrmarken, die zusammen in einem Stall stehen, mit Pfosten und einer Lampe im Hintergrund.Ditmar Weller

Landwirt gewinnt Prozess um Transponder-Kennzeichnung seiner Rinder in Baden-Württemberg

Ein Landwirt in Baden-Württemberg hat einen Rechtsstreit gegen die Entscheidung des Landes gewonnen, seine Genehmigung für die Verwendung von injizierbaren Transpondern statt herkömmlicher Ohrmarken bei seinem Vieh zu widerrufen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilte, dass der Entzug rechtswidrig war, und begründete dies mit Verfahrensfehlern des Regierungspräsidiums.

Im Mittelpunkt des Falls steht die langjährige Praxis des Landwirts, seine ganzjährig freilaufenden Rinder mit elektronischen Implantaten zu kennzeichnen – eine Methode, die er als Teil seines besonderen Haltungskonzepts verteidigt. Zwar räumte das Gericht ein, dass die ursprüngliche Genehmigung gegen EU-Recht verstieß, doch das Widerrufsverfahren selbst war nach Ansicht der Richter fehlerhaft.

Der Landwirt hatte 2013 vom Landratsamt Zollernalbkreis die Erlaubnis für seine alternative Kennzeichnungsmethode erhalten. Seitdem sehen EU-Vorschriften zur Rinderkennzeichnung – insbesondere die Verordnungen (EU) 2016/429, (EU) 2019/2032 und (EG) Nr. 1760/2000 – elektronische Alternativen zu Ohrmarken vor, sofern diese eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleisten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das System des Landwirts zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung nicht den strengen EU-Anforderungen entsprach.

In seiner Begründung kritisierte das Gericht zwei zentrale Versäumnisse des Regierungspräsidiums: Es hatte den Landwirt vor dem Widerruf nicht angehört und seine Ermessensspielräume nach EU-Recht falsch angewendet. Die Richter betonten, dass zwar die Ausnahmegenehmigung formal gegen Vorschriften verstieß, das Verfahren zur Rücknahme jedoch verfahrensrechtlich ungerecht war. Die Rinder des Landwirts, die nicht für den Handel, sondern aus kulturellen und wissenschaftlichen Gründen gehalten werden, leben weiterhin auf seinem ganzjährigen Weidebetrieb.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Baden-Württemberg hat nun einen Monat Zeit, um beim Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung zu beantragen. Der Fall hat Aufmerksamkeit erregt, weil er zeigt, wie Behörden mit Ausnahmen in der Tierhaltung umgehen – insbesondere, wenn besondere Haltungskonzepte mit standardisierten EU-Kennzeichnungsregeln kollidieren.

Seit Jahren setzt sich der Landwirt für seine Methode ein und erhält dabei Rückhalt aus der lokalen Gemeinschaft und von Kreisvertretern. Sein juristischer Erfolg macht deutlich, dass selbst formal mögliche Widerrufe die individuellen Betriebsbedingungen berücksichtigen müssen.

Die Entscheidung unterstreicht, dass Verwaltungsentscheidungen zur Viehkennzeichnung auch dann verfahrensrechtlich einwandfrei sein müssen, wenn die ursprünglichen Genehmigungen im Widerspruch zum EU-Recht stehen. Wie Baden-Württemberg weiter verfährt, wird zeigen, ob der Fall in die nächste Instanz geht.

Vorerst darf der Landwirt weiterhin Transponder nutzen, doch die grundsätzliche Debatte über alternative Kennzeichnungsmethoden in der EU-Tierhaltung bleibt ungelöst. Das Urteil wirft zudem die Frage auf, wie sich standardisierte Vorschriften mit speziellen landwirtschaftlichen Praktiken vereinbaren lassen.

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