Bundesverfassungsgericht bestätigt Anom-Handy-Beweise gegen Drogenhändler

Ditmar Weller
Ditmar Weller
2 Min.
Mann im Anzug und Krawatte vor Flaggen, mit Text auf der rechten Seite: "Menschen müssen anderen von der Gefahr der Menschenhandel erzählen, sie können es nicht für sich behalten."Ditmar Weller

Verfassungsbeschwerde eines Drogenhändlers gegen Auswertung von Anom-Daten scheitert - Bundesverfassungsgericht bestätigt Anom-Handy-Beweise gegen Drogenhändler

Ein deutscher Drogenhändler ist mit seinem Versuch gescheitert, die Verwendung von Daten des verschlüsselten Anom-Handys als Beweismittel anzufechten. Das Bundesverfassungsgericht wies seine Beschwerde ab und begründete dies damit, dass er seine Vorwürfe nicht ausreichend substantiiert habe. Im Mittelpunkt des Falls steht die Operation Trojan Shield, ein globaler Schlag gegen die organisierte Kriminalität, der 2021 für erhebliche Erschütterungen sorgte.

Der Mann war ursprünglich wegen Drogenhandels zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde später vom Bundesgerichtshof aufgehoben – allerdings nur wegen geänderter Cannabis-Gesetze, nicht wegen Bedenken gegen die Anom-Beweise.

Er zog daraufhin vor das Verfassungsgericht und argumentierte, seine Rechte seien verletzt worden. Der Angeklagte behauptete, die Anom-Daten seien vor ihrer Verwendung im Prozess nicht ordnungsgemäß geprüft worden. Das Gericht wies dies zurück und urteilte, seine Argumente seien nicht hinreichend begründet.

Bei Operation Trojan Shield handelte es sich um Anom-Handys, die verschlüsselte Nachrichten heimlich an einen vom FBI kontrollierten iBot-Server weiterleiteten. Der Server wurde von einem EU-Land im Rahmen einer Vereinbarung mit den USA bereitgestellt. Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Spanien waren an der Weiterleitung der Nachrichten im Zuge der größeren Operation Dark Market beteiligt.

Das Gericht bestätigte, dass es derzeit keine Erkenntnisse gebe, die gegen die Verwendung von Anom-Daten als Beweismittel sprächen. Während der Aktion wurden rund 20 Millionen Nachrichten abgefangen, was zu einem massiven Schlag gegen die organisierte Kriminalität führte.

Das Bundesverfassungsgericht sah weder einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien noch gegen Menschenrechte bei der Nutzung der Anom-Daten. Die Revision des Händlers wurde abgewiesen, sodass die ursprünglichen rechtlichen Fragen weiterhin ungeklärt bleiben. Das Urteil stärkt die Zulässigkeit von Beweisen, die durch verschlüsselte Handy-Operationen gewonnen wurden.

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