Bundesverfassungsgericht prüft umstrittenes Gebäudeenergiegesetz in historischer Verhandlung
Verfassungsgericht diskutiert Weg zum Heizungsgesetz der Ampelkoalition - Bundesverfassungsgericht prüft umstrittenes Gebäudeenergiegesetz in historischer Verhandlung
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung das Gebäudeenergiegesetz (früher Heizungsgesetz) prüfen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob bei der Verabschiedung des Gesetzes im September 2023 die Rechte der Abgeordneten verletzt wurden. Ein Urteil wird nicht sofort erwartet, da Entscheidungen des Gerichts oft erst Monate nach der Verhandlung fallen.
Die Verfassungsbeschwerde wurde vom ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann (Aktenzeichen: 2 BvE 4/23) eingereicht. Während das Gericht die Einhaltung des Gesetzgebungsverfahrens überprüft, wird es nicht den inhaltlichen Regelungen des Gesetzes nachgehen. Es handelt sich um die jüngste juristische Wendung in einer bereits von Verzögerungen geprägten Geschichte: Ein Gericht hatte 2023 die Abstimmung über das Gesetz zunächst gestoppt.
Das ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz war Anfang 2024 unter der damaligen Ampel-Koalition beschlossen worden. Es sah vor, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – was de facto ein Aus für Öl- und Gasheizungen bedeutet hätte. Die seit Oktober 2023 regierende schwarz-rote Koalition (CDU/CSU und SPD) hat das Gesetz jedoch grundlegend überarbeitet.
Die im Jahr 2025 beschlossenen zentralen Änderungen umfassen unter anderem die Umbenennung in Gebäudemodernisierungsgesetz (Gebäude-Modernisierungsgesetz). Die Reformen strichen die 65-Prozent-Vorgabe für Erneuerbare und erlauben den Weiterbetrieb bestehender Öl- und Gasheizungen. Hauseigentümer erhalten damit mehr Spielraum bei der Wahl des Heizsystems, während Fördermittel für klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen mindestens bis 2029 fortbestehen sollen.
Zudem plant die Bundesregierung, die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen. Ein überarbeiteter Gesetzentwurf soll bis Ostern vorliegen. Bei Zustimmung könnten die neuen Regelungen noch vor der Jahresmitte in Kraft treten. Umweltverbände kritisieren die Rücknahme der Klimavorgaben scharf und werfen der Regierung vor, die Klimaziele damit zu untergraben. Das Gericht konzentriert sich in der Verhandlung jedoch ausschließlich darauf, ob bei der ursprünglichen Verabschiedung des Gesetzes verfahrensrechtliche Standards eingehalten wurden.
Die Anhörung wird klären, ob der Gesetzgebungsprozess verfassungskonform ablief. Jede Entscheidung des Gerichts könnte künftige Debatten und Beschlussfassungen zu klimapolitischen Gesetzen prägen. Zudem könnte das Urteil Auswirkungen auf den Zeitplan der geplanten Reformen haben, die die Heizungsvorschriften in ganz Deutschland neu gestalten sollen.
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