20 March 2026, 14:20

Lebenslange Haft für brutalen Mord an 42-jähriger E-Scooter-Fahrerin in Baden-Württemberg

Weißer Polizeiwagen mit "Polizei"-Aufschrift auf einer Straße außerhalb der Stadt, umgeben von Verkehr, Gras und Bäumen auf beiden Seiten.

Mord an Frau auf Waldweg: Lebenslange Haft für 47-Jährigen in Stuttgart - Lebenslange Haft für brutalen Mord an 42-jähriger E-Scooter-Fahrerin in Baden-Württemberg

Ein 47-jähriger Mann ist wegen des Mordes an einer 42-jährigen Frau in Baden-Württemberg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Mutter zweier Kinder war im Februar 2025 auf einem Waldweg mit ihrem E-Scooter unterwegs, als sie getötet wurde. Das Gericht stützte sich auf Indizienbeweise, darunter Mobilfunkdaten, um das Urteil zu fällen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, der Frau, die er kannte, aufgelauert und sie anschließend mit massiver Gewalt im Nacken angegriffen zu haben. Ihr Körper wurde erst drei Monate nach der Tat entdeckt. Die Ermittler gaben bekannt, dass der Mann an derselben Stelle an zwei verschiedenen Tagen vor dem Mord jeweils etwa drei Stunden gewartet hatte – die Frau war an diesen Tagen jedoch nicht vorbeigekommen.

Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte das Gericht den Mann zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Kinder des Opfers. Zudem muss er die Bestattungskosten sowie die Überführung der Leiche in ihre mongoleische Heimat tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte bleibt bis zum Abschluss des Verfahrens in Untersuchungshaft.

Der Fall geht nun in die Berufungsinstanz, wobei der Verurteilte weiterhin in Haft bleibt. Die finanziellen Auflagen umfassen sowohl Entschädigungszahlungen an die Familie des Opfers als auch die vollständigen Kosten der Überführung. Das Urteil folgt einem Prozess, in dessen Mittelpunkt Mobilfunkdaten und die Bewegungen des Angeklagten vor dem Angriff standen.

Quelle