16 April 2026, 14:27

Berliner Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu Geldstrafe

Schwarzer Hintergrund mit fetter weißer Schrift, die "Es gibt keinen Platz in Amerika für Hass" von Präsident Joe Biden zitiert.

Berliner Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu Geldstrafe

Ein Berliner Gericht hat einen Mann wegen homophober Beleidigungen und Bedrohungen in der U-Bahn zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Der Vorfall ereignete sich, nachdem Tibor P. einen Schwulenclub verlassen hatte und auf dem Heimweg von Michael W. angegangen wurde. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden Probleme mit queerenfeindlichen Hassverbrechen in Deutschland.

Die Auseinandersetzung begann, als Michael W. Tibor P. in einem U-Bahn-Waggon beschimpfte. Er griff das Opfer wegen seines Äußeren an, verspottete dessen Lackschuhe und äußerte abwertende Kommentare über dessen Sexualität. Tibor P. schilderte später, sich während der Konfrontation überfordert, gedemütigt und verängstigt gefühlt zu haben.

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Ein Zeuge griff ein und zeigte, was die Richterin später als Zivilcourage bezeichnete. Überwachungsaufnahmen belegten zudem eine kurze körperliche Rangelei – ein Widerspruch zu Michael W.s Aussage, es habe keine tätliche Attacke gegeben. Das Gericht sprach ihn der Beleidigung und Bedrohung schuldig, sprach ihn jedoch vom Vorwurf der Körperverletzung frei.

Während des Prozesses entschuldigte sich Michael W. mit den Worten: "Ich kann nicht erklären, was passiert ist. Aber ich möchte mich dafür entschuldigen." Tibor P. nahm die Entschuldigung an und erwiderte: "Ich wäre froh, wenn Sie so etwas nie wieder tun würden." Die Richterin betonte, dass sich die Beleidigungen gezielt gegen die sexuelle Orientierung des Opfers richteten – ein Umstand, der bei der Strafbemessung berücksichtigt wurde.

Die Geldstrafe von 1.200 Euro soll in 150 Tagessätzen abgeleistet werden. Der Fall reiht sich in eine besorgniserregende Entwicklung ein: Allein im vergangenen Jahr registrierte Deutschland 2.048 queerenfeindliche Hassverbrechen, darunter Straftaten aufgrund von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Das Urteil sendet ein klares Signal über die rechtlichen Konsequenzen homophober Angriffe. Während Michael W. die Strafe begleichen muss, versucht Tibor P., den Vorfall hinter sich zu lassen. Der Fall unterstreicht zudem die Bedeutung von Zivilcourage bei Hassverbrechen – wenn Zeugen eingreifen und Position beziehen.

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