Zeaborn und Intermarine fusionieren zu neuem Schifffahrtsriesen Zeamarine
Ditmar WellerZeaborn und Intermarine fusionieren zu neuem Schifffahrtsriesen Zeamarine
Zeaborn und Intermarine Group fusionieren zu neuem Schwergewicht: Zeamarine
Die Reedereien Zeaborn und Intermarine Group haben eine Fusion vereinbart und gründen damit ein gemeinsames Unternehmen namens Zeamarine. Das von der Kanzlei Watson Farley & Williams (WFW) begleitete Geschäft katapultiert den neuen Konzern auf Platz drei der weltweiten Branchenrangliste. Allerdings steht die endgültige Abwicklung der Fusion noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.
In einem separaten juristischen Verfahren hat der Bundesgerichtshof in einem langjährigen Streit um Holzhandelsregulierungen zugunsten Baden-Württembergs entschieden und damit eine Position des Bundeskartellamts zurückgewiesen.
Die Fusion verbindet Zeaborn, an dem der Bremer Unternehmer Kurt Zech mehrheitlich beteiligt ist, mit Intermarine, das von der New Yorker Investmentgesellschaft New Mountain Capital kontrolliert wird. Zeaborn wird in dem neuen Unternehmen Zeamarine die Mehrheit halten und sich damit eine marktbeherrschende Stellung sichern.
Das fusionierte Unternehmen wird global agieren und in elf Ländern vertreten sein, darunter Deutschland, die USA, Dänemark und Singapur. Die rechtliche Beratung von Zeaborn leitete Christian Finnern, Partner im Maritimerecht bei WFW, der das Hamburger Beraterteam koordinierte.
Unterdessen errang Baden-Württemberg einen juristischen Erfolg: Der Bundesgerichtshof bestätigte die Position des Landes in dem Holzhandelsstreit und kippte damit eine frühere Entscheidung des Bundeskartellamts. Das Urteil stärkt die Handlungshoheit des Landes in forstwirtschaftlichen Regulierungsfragen und beendet einen langwierigen Rechtsstreit.
Mit der Gründung von Zeamarine entsteht – vorbehaltlich der behördlichen Freigabe – einer der größten Akteure der Branche. Die Fusion erweitert die globale Präsenz des Unternehmens mit Standorten in zentralen Schifffahrtsdrehkreuzen.
Für Baden-Württemberg bedeutet das Urteil eine Bestätigung seiner Kompetenzen in der Holzregulierung und das Ende einer jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzung.






