Wahlreform in Baden-Württemberg: Größerer Landtag, weniger Frauen – was schiefging
Ditmar WellerWarum der Landtag so groß wie nie zuvor ist - Wahlreform in Baden-Württemberg: Größerer Landtag, weniger Frauen – was schiefging
Die jüngste Wahlreform in Baden-Württemberg hat das Landesparlament, den Landtag, grundlegend verändert. Die Neuerungen führten ein Zweistimmensystem ein, das mehr Gerechtigkeit schaffen sollte – gleichzeitig blähte sich das Parlament jedoch auf Rekordgröße auf. Trotz des Ziels, den Frauenanteil zu erhöhen, bleibt die neue Volksvertretung überwiegendermaßen männlich geprägt.
Kernstück der Reform war das Zweistimmensystem, das sowohl Direktmandate in den Wahlkreisen als auch Sitze über die Landeslisten ermöglicht. Dadurch entstanden Überhangmandate – zusätzliche Sitze für Parteien, die mehr Direktmandate errungen hatten, als ihnen nach dem Verhältniswahlrecht zustanden – sowie Ausgleichsmandate, um die proportionale Vertretung wiederherzustellen. Bei der Wahl 2021 erhielten die Grünen 13 Überhangmandate, während andere Parteien 21 Ausgleichsmandate zugesprochen bekamen.
Kritiker hatten seit Langem gewarnt, dass die Reform zu einem aufgeblähten Parlament führen würde. Die CDU sicherte sich 2026 insgesamt 56 Direktmandate und damit 14 Überhangmandate, während die Konkurrenzpartien Ausgleichsmandate erhielten. Die FDP startete sogar eine Bürgerinitiative, um ein "Mega-Parlament" zu verhindern – doch der Versuch scheiterte an mangelnder Unterstützung.
Das Ergebnis ist ein Landtag mit 157 Abgeordneten – der größte in der Geschichte des Bundeslandes. Doch eines der zentralen Reformziele – die Erhöhung des Frauenanteils – verfehlte seine Wirkung. Im Vergleich zur Legislaturperiode 2021–2026 sank der Anteil weiblicher Abgeordneter sogar, sodass die Versammlung weiterhin von Männern dominiert wird.
Das neue Parlament umfasst nun 157 Abgeordnete und übertrifft damit alle bisherigen Größenordnungen bei Weitem. Mit der Expansion steigen auch die Kosten und logistischen Herausforderungen. Gleichzeitig steht der Rückgang an Politikerin in krassem Gegensatz zu den ursprünglichen Absichten der Reform.