15 March 2026, 20:32

US-Gerichtsurteil schützt Daimler vor Klagen aus Argentiniens Militärdiktatur

Ein Mann im Anzug und Krawatte spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, den russischen Außenminister Sergej Lawrow zu verbieten.

US-Gerichtsurteil schützt Daimler vor Klagen aus Argentiniens Militärdiktatur

Ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA hat die Art und Weise verändert, wie sich internationale Großkonzerne in den Vereinigten Staaten mit Klagen auseinandersetzen müssen. Die Entscheidung von 2017 im Fall Daimler AG gegen Bauman drehte sich um die Frage, ob argentinische Kläger den deutschen Automobilhersteller in Kalifornien wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen in Argentinien verklagen durften. Das Urteil setzte strengere Grenzen dafür, wann ausländische Unternehmen vor US-Gerichten für Handlungen belangt werden können, die in keinem Zusammenhang mit dem betreffenden Bundesstaat stehen.

Der Rechtsstreit begann, als 22 argentinische Kläger in Kalifornien eine Sammelklage gegen die Daimler AG, die Muttergesellschaft von Mercedes-Benz, einreichten. Sie warfen dem Konzern vor, in den 1970er- und 1980er-Jahren während der Militärdiktatur in Argentinien mit den dortigen Sicherheitskräften kollaboriert zu haben. Ihre Argumentation stützte sich auf die Aktivitäten von Mercedes-Benz USA, der US-Tochtergesellschaft von Daimler, die Fahrzeuge bundesweit – einschließlich Kalifornien – vertrieb.

Das Oberste Gericht wies die Klage einstimmig ab. Die Richter urteilten, dass Daimlers Verbindungen zu Kalifornien – vor allem über die Verkäufe seiner Tochtergesellschaft – nicht ausreichten, um eine allgemeine gerichtliche Zuständigkeit (general personal jurisdiction) zu begründen. Nach dem Urteil muss ein Unternehmen derart "kontinuierliche und systematische" Beziehungen zu einem Bundesstaat unterhalten, dass es dort "praktisch zu Hause" ist – ein Maßstab, der in der Regel nur am Gründungsort oder Hauptgeschäftssitz erfüllt wird.

Die Entscheidung kippte damit den weiter gefassten Grundsatz des "Geschäftsbetriebs" (doing business), der bisher Klagen allein auf Basis erheblicher Umsätze ermöglicht hatte. Richterin Sonia Sotomayor stimmte zwar dem Ergebnis zu, kritisierte jedoch die Begründung der Mehrheit. Sie warnte, das Urteil gewähre großen multinationalen Konzernen übermäßigen Schutz. Vor der Entscheidung unterhielt Daimler in mehr als 20 Ländern – von Deutschland und China bis Argentinien und Südafrika – Produktionsstätten oder Tochtergesellschaften, worauf sich die Kläger berufen hatten, um zu argumentieren, dass die globale Präsenz des Konzerns die Zuständigkeit Kaliforniens schwäche.

Rechtsexperten wiesen darauf hin, dass der Fall die Hürden für Klagen gegen ausländische Mutterkonzerne vor US-Gerichten deutlich erhöht habe. Durch die Einschränkung der allgemeinen gerichtlichen Zuständigkeit schütze das Urteil multinationale Unternehmen davor, sich in jedem Bundesstaat, in dem sie Produkte verkaufen, mit unbegründeten Klagen konfrontiert zu sehen.

Das Daimler-Urteil beendete die Klagemöglichkeiten der argentinischen Kläger in Kalifornien. Gleichzeitig schuf es einen klareren, strengeren Prüfmaßstab dafür, wann ausländische Unternehmen in US-Bundesgerichten verklagt werden können. Die Auswirkungen der Entscheidung reichen über diesen Einzelfall hinaus: Sie begrenzt, wo multinationale Konzerne für Handlungen außerhalb des jeweiligen Gerichtsstands mit Klagen rechnen müssen.

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