Stegemann fordert Reform: Sollten Kinder für Elternpflege zahlen?
Albert Stegemann, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, schlägt Reformen vor, wie erwachsene Kinder sich an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen. Er kritisiert, dass die aktuellen Regelungen es Familien ermöglichen, sich durch frühzeitige Vermögensübertragungen ihrer finanziellen Verantwortung zu entziehen. Seine Vorschläge kommen zu einem Zeitpunkt, an dem steigende Pflegekosten die Beitragssätze in den kommenden Jahren weiter in die Höhe treiben könnten.
Stegemann übt scharfe Kritik an der Praxis, dass Eltern Immobilien oder Vermögen an ihre Kinder übertragen, noch bevor sie selbst auf Pflege angewiesen sind. Dies bezeichnete er als ein „Erbschutzmodell auf Kosten der Steuerzahler“. Viele Familien nutzen derzeit die Zehn-Jahres-Frist für Schenkungen, um ihr Vermögen vorab zu verteilen und so ihre spätere Haftung für Pflegekosten zu verringern.
Nach geltendem Recht müssen Kinder nur dann zur Finanzierung der Pflege beitragen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Stegemann will diese Grenze senken, um mehr erwachsene Kinder in die Pflicht zu nehmen. Sein Ziel ist es, die Belastung für das öffentliche Pflegesystem zu verringern.
Ohne Reformen könnten die Beitragssätze zur Pflegeversicherung deutlich steigen. Prognosen zufolge könnte der Satz bis 2030 von derzeit 3,6 auf 4,6 Prozent ansteigen. Für Kinderlose könnte er langfristig sogar auf bis zu 5,5 Prozent klettern.
Die geplanten Änderungen würden die finanzielle Verantwortung stärker auf die erwachsenen Kinder verlagern. Falls umgesetzt, könnten sie die Belastung für die Steuerzahler mindern und die Beitragssätze stabilisieren. Die Debatte zeigt, wie drängend die Frage nach der Zukunftsfähigkeit der Pflegefinanzierung geworden ist.






