Neue Pflicht für Online-Händler: Stornierungsbutton ab 19. Juni vorgeschrieben
Piotr DietzNeue Pflicht für Online-Händler: Stornierungsbutton ab 19. Juni vorgeschrieben
Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung für Online-Verträge: Unternehmen müssen auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und entsprechend beschrifteten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Diese Änderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die nun in deutsches Recht übernommen wurde.
Der Button muss einen einfachen Stornierungsprozess einleiten, der nicht komplizierter sein darf als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Verbraucher erhalten nach der Nutzung sofort eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unverändert bei 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Die Pflicht gilt für alle Verträge unter deutscher Rechtshoheit. In anderen EU-Ländern muss die Richtlinie zunächst in nationales Recht umgesetzt werden, bevor die Regelung in Kraft tritt.
Ziel des Stornierungsbuttons ist es, den Prozess für Verbraucher zu vereinfachen. Unternehmen müssen die Vorgaben bis zum Stichtag erfüllen, um verlängerte Widerrufsfristen zu vermeiden. Die Neuregelung stärkt die Verbraucherrechte bei digitalen Verträgen.






