Mysteriöser Bahnhofssturz in Singen: Polizei sucht seit über einem Jahr nach Verletztem
Ditmar WellerMysteriöser Bahnhofssturz in Singen: Polizei sucht seit über einem Jahr nach Verletztem
Die Behörden suchen nach einem Mann, der vor über einem Jahr am Bahnhof Singen einen schweren Sturz erlitten hat. Der Vorfall ereignete sich am 8. April 2025 gegen 10:30 Uhr, als der Mann aus dem Regionalexpress RE SBB 8767 ausstieg. Seine Identität ist bis heute unbekannt, und die Polizei bittet nun die Öffentlichkeit um Mithilfe, um ihn oder mögliche Zeugen ausfindig zu machen.
Der Gesuchte wird als etwa 170 cm groß, mindestens 65 Jahre alt und mit Brille beschrieben; zum Zeitpunkt des Sturzes trug er eine dunkelgraue Jacke. Die Ermittler gehen davon aus, dass sowohl er als auch eventuelle Augenzeugen entscheidende Hinweise zu den Umständen des Vorfalls liefern könnten. Die Bundespolizei hat bisher nicht bestätigt, ob Dritte in den Sturz verwickelt waren.
Die Bundespolizeiinspektion Konstanz leitet die Suche und ruft alle Personen mit relevanten Informationen auf, sich unter der Nummer +49 7531 1288-0 oder der kostenlosen Hotline 0800 6 888 000 zu melden.
Dieser Fall steht in keinem direkten Zusammenhang mit einem anderen, viel beachteten Vorfall in Sulzbach/Saar am 25. März 2026, bei dem die Bundespolizei die Ermittlungen zu einem Messerangriff unterstützte. Dabei sicherte sie den Tatort, nahm einen Verdächtigen fest und koordinierte gemeinsam mit der örtlichen Polizei die forensischen Arbeiten. Anders als bei früheren Auseinandersetzungen zwischen Fans und Beamten – etwa dem umstrittenen Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray in Merzenich – hat die Behörde in den letzten Jahren jedoch keine umfassenden öffentlichen Stellungnahmen zu Vorfällen in Bahnhöfen abgegeben.
Die Suche nach dem verletzten Mann geht weiter, wobei die Polizei auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen ist, um den Hergang zu rekonstruieren. Wer den Sturz beobachtet hat oder die Beschreibung wiedererkennt, wird aufgefordert, sich umgehend bei den Behörden zu melden. Der Ausgang der Ermittlungen hängt maßgeblich davon ab, ob das Opfer oder Zeugen ausfindig gemacht werden können.






