Mecklenburg-Vorpommern reformiert Verfassungsgericht vor der Wahl – warum die Eile?
Nathalie BauerMecklenburg-Vorpommern reformiert Verfassungsgericht vor der Wahl – warum die Eile?
Mecklenburg-Vorpommerns Regierungsbündnis treibt Reform des Landesverfassungsgerichts vor Wahl voran
Die regierende Koalition in Mecklenburg-Vorpommern aus SPD, Grünen und Linken drängt auf eine Reform des Landesverfassungsgerichts noch vor der anstehenden Wahl im September. Die Parteien wollen die Ernennung der Richter neu regeln und die Unabhängigkeit des Gerichts sichern. Der Vorstoß kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Umfragen die rechtspopulistische AfD mit großem Abstand an der Spitze sehen – aktuell bei 34 Prozent, während die SPD auf 26 Prozent kommt.
Ziel der Reform ist es, eine mögliche Blockade bei der Richterbestellung zu verhindern. Bisher ist für die Ernennung neuer Mitglieder eine Zweidrittelmehrheit erforderlich – ein Quorum, das bei einem Machtzuwachs der AfD kaum noch zu erreichen wäre. Die geplante Änderung sieht vor, dass das Gericht selbst Ersatzrichter benennen kann, falls innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf einer Amtszeit kein Nachfolger gewählt wird.
Darüber hinaus sollen bestehende Regelungen in der Landesverfassung verankert werden, darunter eine Amtszeitbegrenzung von zwölf Jahren und eine Altersgrenze von 68 Jahren für Richter. Die Koalition argumentiert, die Reform schütze das Gericht vor politischer Einflussnahme und alltäglichen Streitigkeiten.
Kritik an den Plänen gibt es bereits. Enrico Schult, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD, bezeichnete den Vorstoß als "Verfassungstrick", um das Gericht auf linke Politik auszurichten. Auch CDU-Fraktionschef Daniel Peters lehnte den Entwurf ab: Vertrauen und offene Debatten sollten die Demokratie stärken, nicht strukturelle Änderungen.
Laut aktuellen Umfragen liegt die AfD mit 34 Prozent klar vor der regierenden SPD (26 Prozent), gefolgt von der CDU (12 Prozent). Die Linke kommt auf 10 Prozent, während Grüne und die neue Partei BSW jeweils bei 5 Prozent liegen.
Die Reform würde die Hürde für die Richterernennung auf eine einfache Parlamentsmehrheit senken. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, träten die Änderungen noch vor der Septemberwahl in Kraft – mit potenziell langfristigen Folgen für die Arbeitsweise des Landesverfassungsgerichts.






