Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drastischer Einnahmenkürzungen für ernste Musik
Ditmar WellerKomponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drastischer Einnahmenkürzungen für ernste Musik
Der Komponist Peter Ruzicka hat eine Klage gegen die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, eingereicht. Er wirft der geplanten Reform vor, die Einnahmen von Komponisten um 70 Prozent zu kürzen und die Zukunft der ernsten Musik zu gefährden. Mit seiner Beschwerde fordert er eine dringende Überprüfung vor der anstehenden Mitgliederversammlung im Mai 2026.
Ruzickas rechtliche Initiative richtet sich gegen das Reformvorhaben "Die Neue Kulturförderung", das auf der GEMA-Versammlung am 6. und 7. Mai 2026 zur Abstimmung steht. Er argumentiert, die Änderungen seien nicht ausreichend begründet und würden die Existenzgrundlage von Komponisten nachhaltig zerstören. Seine bei dem Bundeskartellamt eingereichte Beschwerde zielt auf ein sofortiges Missbrauchsverfahren sowie einstweilige Maßnahmen ab, um den Reformvorschlag zu blockieren.
Laut Ruzicka würde die Reform die durchschnittlichen Jahreseinnahmen von Komponisten um 70 Prozent mindern. Sowohl der Deutsche Komponist:innenverband als auch interne GEMA-Daten stützen seine Behauptungen. Er warnt, dass geringere Tantiemen zudem verhindern würden, dass junge Komponisten das Stimmrecht erlangen – und damit ihren Einfluss weiter schwächen.
Der Komponist wirft der GEMA vor, gegen Antidiskriminierungsgesetze zu verstoßen, indem sie ernster Musik den Marktzugang erschwere. Die Reformen seien irreversibel und würden viele Komponisten zwingen, ihren Beruf ganz aufzugeben, so Ruzicka.
Der Rechtsstreit liegt nun beim Bundeskartellamt. Sollte Ruzicka Erfolg haben, könnte die Abstimmung über "Die Neue Kulturförderung" ausgesetzt werden. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob die geplanten Änderungen umgesetzt oder einer weiteren Prüfung unterzogen werden.






