10 May 2026, 06:22

Hubigs Reform soll Femizide künftig konsequent als Mord bestrafen

Altes französisches Rechtsdokument mit der Bezeichnung 'Tribunal Révolutionnaire', das Hinrichtungsurteile enthält, mit gelbem Papier und kursiver Schrift.

Hubigs Reform soll Femizide künftig konsequent als Mord bestrafen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte – insbesondere Femizide – strenger zu ahnden. Ziel der Initiative ist es, dass Morde, die aufgrund des Geschlechts des Opfers verübt werden, künftig konsequent als Mord und nicht lediglich als Totschlag verfolgt werden.

Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen oder kontrollierendem Verhalten bereits als Mord gewertet werden. Dennoch enden einige Fälle weiterhin mit der milderen Anklage wegen Totschlags, die kürzere Haftstrafen und eine garantierte vorzeitige Entlassung zur Folge hat.

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Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen. Tötet jemand allein wegen des Geschlechts des Opfers – etwa weil es sich um eine Frau handelt –, soll die Tat automatisch als Mord eingestuft werden. Damit würde das Gesetz die besondere Schwere geschlechtsspezifischer Gewalt angemessener abbilden.

Die Unterscheidung ist entscheidend für das Strafmaß: Während Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden kann, sieht der Gesetzgeber beim Totschlag keine solche Option vor. Durch die Ausweitung des Mordparagraphen soll die Schwere dieser Verbrechen künftig präziser widergespiegelt werden.

Die Reform würde sicherstellen, dass Tötungen mit geschlechtsspezifischem Motiv die höchstmöglichen Strafen nach sich ziehen. Lebenslange Haftstrafen wären in solchen Fällen künftig möglich – und die derzeitige Uneinheitlichkeit bei der Ahndung dieser Straftaten würde beseitigt. Der Entwurf muss nun das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Quelle