Hubigs Reform: Gewalteltern sollen Kinderkontakt verlieren können
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, die missbrauchenden Eltern den Kontakt zu ihren Kindern entziehen soll. Der Entwurf zielt darauf ab, den Schutz für Opfer häuslicher Gewalt zu stärken und betroffenen Kindern ein sicheres Aufwachsen zu ermöglichen.
Nach dem aktuellen System müssen Familiengerichte häusliche Gewalt bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigen. Hubigs Vorstoß geht jedoch weiter: Richter sollen künftig die Befugnis erhalten, gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern vorübergehend oder dauerhaft zu untersagen – und zwar dann, wenn von der Gewalt eine direkte Gefahr für die Sicherheit des Opfers ausgeht.
Das Justizministerium betont, dass es keine pauschalen Kontaktverbote geben werde. Stattdessen sollen die Familiengerichte jeden Einzelfall prüfen, um die geeigneten Maßnahmen zu bestimmen. In weniger schweren Fällen könnten etwa begleitete Besuche oder andere Auflagen als Alternativen verhängt werden.
Die Reform ist Teil einer umfassenderen Initiative, um Opfer zu schützen und zu verhindern, dass Kinder in gewaltgeprägten Umfeldern aufwachsen. Durch die Verschärfung der bestehenden Regelungen will das Ministerium Schlupflöcher schließen, die es Tätern derzeit ermöglichen, trotz Gewalttaten Zugang zu ihren Kindern zu behalten.
Falls der Entwurf verabschiedet wird, erhalten Richter klarere Handlungsmöglichkeiten, um Umgangsrechte für missbrauchende Eltern einzuschränken oder ganz zu streichen. Der Vorschlag geht nun in die nächste Phase der gesetzgeberischen Prüfung, in der seine möglichen Auswirkungen auf familienrechtliche Verfahren bewertet werden.






