Gericht stoppt Linke: Unbelegte Vorwürfe gegen AfD-Politiker verboten
Ditmar WellerGericht stoppt Linke: Unbelegte Vorwürfe gegen AfD-Politiker verboten
Ein deutsches Gericht hat zwei Kreisverbände der Linken wegen ihrer Behauptungen über AfD-Politiker verurteilt. Im Mittelpunkt des Streits standen Vorwürfe, wonach AfD-Abgeordnete im Landtag die Parkinson-Erkrankung eines politischen Gegners verspottet haben sollen. Das Oberlandesgericht Rostock kam zu dem Schluss, dass die Aussagen der Linken weitgehend unbelegt seien, und untersagte den beiden Verbänden, Teile einer umstrittenen Pressemitteilung erneut zu verbreiten.
Der Fall begann im April 2025, als der Linke-Landtagsabgeordnete Dirk Bruhn AfD-Politikern vorwarf, in der Bürgerschaft von Mecklenburg-Vorpommern seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Die Linke wiederholte die Anschuldigungen später in einer Pressemitteilung, woraufhin dreizehn AfD-Abgeordnete eine einstweilige Verfügung beantragten.
Das Gericht prüfte die vorgebrachten Beweise, fand jedoch keine Zeugen, die die Vorwürfe stützen konnten. Die Richter urteilten, dass die Linke ihre Behauptungen nicht nachweisen konnte und die Aussagen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen AfD-Politiker rechtswidrig verletzt hätten. Zwar räumte das Gericht ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, doch zog es eine klare Grenze bei unbegründeten persönlichen Angriffen.
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult begrüßte das Urteil als Bestätigung der eigenen Position. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linken unterdessen vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um den Ruf der AfD zu schädigen. Die Gerichtsentscheidung verbietet den beiden Kreisverbänden der Linken, die umstrittenen Passagen in künftigen Veröffentlichungen zu wiederholen.
Das Urteil hindert die Linke daran, Teile ihrer ursprünglichen Pressemitteilung erneut zu verbreiten. Zudem setzt es ein Präzedenzurteil zu den Grenzen politischer Kritik, wenn persönliche Anschuldigungen ohne Belege erhoben werden. Die betroffenen AfD-Abgeordneten haben damit rechtlich bestätigt bekommen, dass die gegen sie erhobenen Vorwürfe haltlos waren.






