Gericht bestätigt: 95.000 Euro Strafe für illegale Corona-Schnelltests in Bayern
Piotr DietzGericht bestätigt: 95.000 Euro Strafe für illegale Corona-Schnelltests in Bayern
Ein bayerisches Testzentrum hat seinen Rechtsstreit um 95.000 Euro an öffentlicher Förderung verloren. Das Verwaltungsgericht München entschied gegen den Betreiber, der während der Pandemie nicht zugelassene Speicheltests eingesetzt hatte. Mit dem Urteil wird bestätigt, dass das Zentrum den vollen Betrag für seine Leistungen zurückzahlen muss.
Das Testzentrum nahm im Dezember 2021 seinen Betrieb auf – beauftragt vom Landratsamt Dachau. Bis März 2022 war es bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayern registriert. Innerhalb von vier Monaten im Jahr 2022 führte die Einrichtung über 200.000 Schnelltests durch und erhielt dafür Zahlungen in Höhe von rund 95.000 Euro.
Die verwendeten Tests mit der Kennung AT088/21 waren seit September 2021 nicht vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zugelassen. Zudem fehlte in den Unterlagen des Betreibers die vorgeschriebene Angabe der Test-ID. Aufgrund dieser Verstöße widerrief die KV im August 2023 die Auszahlungen und forderte die vollständige Rückerstattung der Gelder.
In seiner Begründung stellte das Gericht klar, dass öffentliche Mittel nicht für nicht genehmigte Tests beansprucht werden können – unabhängig von der Absicht des Betreibers. Das Urteil wies die Klage des Testzentrums ab und bestätigte die Rückforderungsanordnung.
Die Entscheidung bedeutet, dass das Testzentrum die erhaltenen 95.000 Euro zurückerstatten muss. Der Fall unterstreicht die strengen Anforderungen an Dokumentation und Zulassung bei öffentlich finanzierten Gesundheitsleistungen. Bisher wurden keine weiteren Rechtsmittel angekündigt.






