Geflohener Mörder Benjamin F. stellt Justizvollzug vor Fragen
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine geflohen. Der Vorfall hat eine Debatte über die Praxis der Gewährung von Hafturlaub für langjährige Gefangene ausgelöst.
Benjamin F. verbüßte eine lebenslange Freiheitsstrafe, hatte jedoch bereits 38 begleitete Ausgänge erhalten, bevor ihm die Flucht gelang. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder nach mindestens zehn Jahren Inhaftierung Hafturlaub erhalten. Für unbegleitete Aktivitäten oder kurzfristige Beurlaubungen müssen Häftlinge acht Jahre abgesessen haben und dürfen weder Fluchtgefahr noch Rückfallrisiko aufweisen.
Die Gefängnisbehörden prüfen jeden Fall anhand einer Verhaltensprognose, um zu entscheiden, ob einem Inhaftierten Lockerungen zugetraut werden können. Im Fall von Benjamin F. waren die Verantwortlichen zu dem Schluss gekommen, dass weder eine Flucht noch ein missbräuchlicher Gebrauch des Urlaubs zu befürchten sei.
Bei seiner Flucht besuchte er zunächst seine Mutter in Vöhrum, bevor er mit seinem Motorrad floh. Später wurde er nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst.
Die Flucht hat Kritik von der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen ausgelöst. Zudem wirft der Fall grundsätzliche Fragen zur Sicherheit des Justizvollzugssystems und den Verfahren bei der Genehmigung von Hafturlaub auf. Es ist zu erwarten, dass die bestehenden Regelungen nun überprüft werden.






