GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Schnellere Abschiebungen und neue Screening-Pflichten
Piotr DietzGEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Schnellere Abschiebungen und neue Screening-Pflichten
Deutschlands neue GEAS-Reform verändert die Bearbeitung von Asylsuchenden bei der Ankunft
Die Neuerungen umfassen verpflichtende Screenings, beschleunigte Abschiebeverfahren und neue Zentren für sekundäre Migration. Einige Bundesländer haben bereits Pläne zur Umsetzung dieser Einrichtungen angekündigt, andere lehnen sie ab.
Nach der Reform müssen alle Geflüchteten, die in Deutschland ankommen, ein vom Bundespolizei durchgeführtes Screening durchlaufen. Dazu gehören Registrierung, Fingerabdrucknahme, Identitätsprüfungen sowie ein neues Vulnerabilitäts-Screening, das dringende Bedürfnisse und Schutzanforderungen bewertet. Letzteres ist eine Neuheit, da es bisher nicht systematisch durchgeführt wurde.
Die Reform beschleunigt zudem Abschiebeverfahren: Rechtliche Klagen stoppen künftig keine Abschiebungen mehr, und über die Hälfte aller Asylfälle wird in beschleunigten Verfahren bearbeitet. Grund dafür ist die 20-Prozent-Klausel, die sich auf Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote unter 20 Prozent bezieht.
Sekundäre Migrationszentren sollen in Brandenburg, Hamburg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt eingerichtet werden. Dort wird die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden in Dublin-Fällen eingeschränkt, und es gibt nur grundlegende Versorgungsleistungen. Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz verzichten auf solche Einrichtungen.
Die Reform stärkt den Schutz vulnerabler Gruppen: Kinder erhalten nun nach zwei Monaten verpflichtend Zugang zu Schulen und Krankenversicherung. Allerdings gibt es aus der Justiz Bedenken wegen der Zunahme von Schnellverfahren und Eilentscheidungen.
Kritiker monieren, dass die Reform Leistungen streichen oder Menschen obdachlos lassen kann, wenn ein Dublin-Beschluss vorliegt. Der Europäische Gerichtshof hatte diese Praxis bereits als rechtswidrig eingestuft.
Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Änderungen im deutschen Asylsystem mit sich. Sie soll Verfahren und Abschiebungen effizienter gestalten und gleichzeitig vulnerable Personen besser schützen. Doch rechtliche und praktische Herausforderungen bleiben – insbesondere bei den neuen Zentren und den beschleunigten Abläufen.






