Freiburger Gericht bestätigt Abschaffung von Gehwegparkplätzen trotz Anwohnerprotest
Murat JähnFreiburger Gericht bestätigt Abschaffung von Gehwegparkplätzen trotz Anwohnerprotest
Verwaltungsgericht Freiburg weist Klage gegen Entfernung von Gehwegparkplätzen ab
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage gegen die Abschaffung von etwa 15 Parkplätzen auf dem Gehweg der Reichsgrafenstraße abgewiesen. Ein Anwohner hatte die Entscheidung der Stadt angefochten und argumentiert, die Behörden hätten die Interessen verschiedener Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend abgewogen. Das Urteil stärkt nun die Befugnis der Kommunen, öffentlichen Raum umzuwidmen – vorausgesetzt, sie dokumentieren ihre Gründe nachvollziehbar.
Der Fall begann, als die Stadt langjährig geduldete Parkflächen entlang der Reichsgrafenstraße entfernte und durch ein absolutes Halteverbot ersetzte. Der Kläger, ein Anwohner, der auf öffentliche Parkmöglichkeiten angewiesen war, behauptete, die Stadt habe die Belange von Autofahrern nicht angemessen berücksichtigt. Das Gericht wies jedoch beide Argumente zurück und bestätigte sowohl das Verbot des Gehwegparkens als auch die neu eingeführten Einschränkungen.
Die Stadtverwaltung hatte stets betont, dass es kein gesetzliches Anrecht auf einen Parkplatz in Wohnortnähe gebe. Diese Position stützte sich auf die Richtlinie gegen illegales Parken von 2020 sowie ein separates Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024, das klarstellte: Anwohner können nur dann gegen Falschparker vorgehen, wenn Gehwege erheblich blockiert werden.
Obwohl das Urteil den Kommunen mehr Spielraum bei der Neugestaltung des Straßenraums einräumt, verlangt es von ihnen eine transparente Prüfung und Dokumentation, wie verschiedene Verkehrsteilnehmer – etwa Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer – betroffen sind. Der Kläger kündigte unterdessen an, die Zulassung einer Revision zu beantragen, was den Fall möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht bringen könnte.
Die Entscheidung setzt einen Präzedenzfall für die Bewirtschaftung öffentlichen Raums: Städte erhalten mehr Flexibilität bei der Umverteilung von Straßenflächen, müssen ihre Entscheidungen aber klar begründen. Für Anwohner bedeutet dies strengere Parkregeln – aber auch ein formelles Verfahren, um Behinderungen auf Gehwegen anzufechten. Sollte die Revision zugelassen werden, könnte der Fall noch vor ein höheres Gericht gelangen.






