12 March 2026, 08:21

Freiburger Bürgermeister Martin Horn von Wahlkampfvorwürfen freigesprochen

Ein grünes Blatt mit der Aufschrift "Elections municipales" vor einem weißen Hintergrund.

Freiburger Bürgermeister Martin Horn von Wahlkampfvorwürfen freigesprochen

Der Regionale Rat Freiburg hat Bürgermeister Martin Horn von dem Vorwurf freigesprochen, mit seiner Aktivität in sozialen Medien gegen Wahlkampfregeln verstoßen zu haben. Im Mittelpunkt der Prüfung standen zwei Beiträge über Treffen mit dem Deutschen Roten Kreuz, die Anfang 2026 veröffentlicht wurden. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass es sich um sachliche Informationen handelte, die keine Wahlwerbung darstellten.

Die Posts erschienen am 28. Januar und 3. Februar 2026 – etwa drei Monate vor der Oberbürgermeisterwahl am 26. April. Zu diesem Zeitpunkt hatte die offizielle Wahlkampfphase noch nicht begonnen, und die Stelle des Bürgermeisters war noch nicht ausgeschrieben. Nach deutschem Recht gelten strengere Beschränkungen erst in der sogenannten "heißen Phase", also in den vier bis sechs Wochen unmittelbar vor einer Wahl.

Der Regionale Rat untersuchte, ob die Beiträge als Wahlwerbung einzustufen seien. Die Prüfung ergab, dass der Inhalt sich auf kommunale Aufgaben wie öffentliche Dienstleistungen und Sicherheit konzentrierte, statt auf Selbstinszenierung. Städte dürfen öffentliche Mittel für offizielle Bürgermeister-Accounts nutzen, sofern diese der Transparenz und der Bürgerkommunikation dienen.

Diese Entscheidung fällt in eine Phase des politischen Wandels in Freiburg. Bei den Kommunalwahlen im Juni 2024 erreichte Bündnis 90/Die Grünen 23,8 Prozent der Stimmen und 12 der 48 Stadtratsmandate, womit sie zur stärksten Fraktion wurden. Zum 1. Januar 2025 stieg ihre Zahl auf 13, nachdem Sophia Kilian von FR4U zu den Grünen gewechselt war.

Das Urteil bestätigt, dass Horns Beiträge den geltenden Richtlinien entsprachen. Gegen den Bürgermeister oder die Social-Media-Praxis der Stadt werden keine weiteren Schritte eingeleitet. Der Fall zeigt die Grenzen zwischen routinemäßigen öffentlichen Informationen und wahlbezogener Kommunikation auf.

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