Festnahme am Bahnhof Rastatt: Illegaler Pfefferspray und Haftbefehl führen zu Untersuchungshaft
Murat JähnFestnahme am Bahnhof Rastatt: Illegaler Pfefferspray und Haftbefehl führen zu Untersuchungshaft
Ein 53-jähriger Deutscher wurde am Bahnhof Rastatt vorläufig festgenommen, nachdem die Polizei bei ihm eine illegale Pfefferspraydose entdeckt hatte. Bei der Überprüfung kam zudem ein offener Haftbefehl wegen schwerer Körperverletzung ans Licht, was die rechtlichen Konsequenzen für den Mann weiter verschärfte.
Die Bundespolizei kontrollierte den Mann am 22. März am Rastatter Bahnhof. Dabei fanden die Beamten eine nicht zugelassene Pfefferspraydose bei ihm, was gegen das deutsche Waffengesetz verstößt. Das Spray wurde sofort als Beweismittel sichergestellt.
Im Anschluss an den Fund stellten die Behörden fest, dass gegen den 53-Jährigen ein aktiver Haftbefehl wegen schwerer Körperverletzung vorlag. Er wurde in Gewahrsam genommen und noch am selben Tag dem Amtsgericht Rastatt vorgeführt.
Das Gericht ordnete Untersuchungshaft an. Der Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Neben dem bestehenden Haftbefehl muss er sich nun zusätzlich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Der Fall zeigt die Folgen, die das Mitführen verbotener Gegenstände in der Öffentlichkeit haben kann. Der Mann bleibt bis auf Weiteres in Untersuchungshaft, während das Verfahren läuft. Sein nächster Gerichtstermin wird über das weitere Vorgehen sowohl in der Waffensache als auch wegen des ausstehenden Vorwurfs der Körperverletzung entscheiden.






