18 June 2026, 02:19

Einigung erreicht: Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleich sinken ab 2028

Bundesregierung und Länder einig: 'Pfad zur Senkung der Arbeitskosten ist klar'

Einigung erreicht: Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleich sinken ab 2028

Bund und Länder haben sich auf einen Plan geeinigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Die Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Eibinger-Miedl, bestätigte, dass die Finanzierungslücke von 600 Millionen Euro im FLAF geschlossen wurde – die Länder übernehmen dabei einen Teil der Kosten.

Die Einigung folgt wochenlangen Verhandlungen. Die Bundesregierung hatte zunächst vorgeschlagen, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen zu finanzieren, stieß damit jedoch auf massiven Widerstand. Die Länder argumentierten, die Entlastung bei den Sozialabgaben sei eine Bundessache und forderten einen Ausgleich für entgangene Einnahmen.

Das endgültige Paket umfasst Mittel aus dem EU-Aufbaufonds (Resilience and Recovery Facility), eine Finanzquelle, auf deren Nutzung die Länder die Bundesregierung lange gedrängt hatten. Anton Mattle, Vorsitzender der Länderkonferenz, begrüßte das Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Die finanzielle Beteiligung der Länder ist auf das Jahr 2028 begrenzt; umfassendere Verhandlungen sind im Rahmen des nächsten Länderfinanzausgleichs ab 2029 vorgesehen.

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Laut Vereinbarung übernehmen die Länder ein Drittel der 200-Millionen-Euro-Lücke im FLAF. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte, dass sich sowohl Länder als auch Gemeinden an der Finanzierung des Fonds beteiligen werden.

Die Einigung sichert die geplante Senkung der Lohnnebenkosten ab 2028. Bund und Länder haben die notwendigen Mittel – einschließlich der EU-Hilfen – bereitgestellt, um die Finanzierungslücke zu schließen. Die Beteiligung der Länder an der FLAF-Finanzierung ist vorerst befristet; künftige Gespräche sollen langfristige Regelungen klären.

Quelle