08 June 2026, 22:24

Drei Aufsichtsratsmitglieder von Eintracht Braunschweig treten im Juni 2026 zurück

Drei Aufsichtsratsmitglieder verlassen den Aufsichtsrat von Eintracht Braunschweig

Drei Aufsichtsratsmitglieder von Eintracht Braunschweig treten im Juni 2026 zurück

Drei langjährige Mitglieder des Aufsichtsrats von Eintracht Braunschweig werden am 12. Juni 2026 zurücktreten. Jens-Uwe Freitag, Hildegard Eckardt und Hartmut Rickel gaben ihren Rückzug nach Jahren der Zusammenarbeit bekannt. Die Vereinsführung würdigte ihre Verdienste und betonte, dass die Arbeit des Gremiums ohne Unterbrechung fortgesetzt werde.

Die ausscheidenden Mitglieder begründeten ihren Schritt mit der Notwendigkeit von Vertrauen, Geschlossenheit und gegenseitiger Unterstützung innerhalb des Aufsichtsrats. Sie dankten Kollegen, Mitarbeitenden und Fans für die jahrelange Zusammenarbeit. In einer Abschiedserklärung wünschten sie dem Verein, der Führung, den Sponsoren und den Anhängern eine erfolgreiche Zukunft.

Die Vereinsführung bestätigte, dass der Aufsichtsrat trotz der Abgänge voll handlungsfähig bleibe. Die aktuellen Statuten sehen vor, dass das Gremium mindestens fünf Mitglieder umfassen muss, um effektiv arbeiten zu können. Vom 12. Juni bis zur nächsten Mitgliederversammlung im November 2026 wird der Aufsichtsrat insgesamt sieben Mitglieder zählen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Uwe Fritsch, der im November 2022 als Ersatzmitglied gewählt wurde, rückt für Hartmut Rickel in den Aufsichtsrat nach. Als nächster Schritt steht die Wahl eines neuen Vorsitzenden aus den verbleibenden Mitgliedern bei der anstehenden Sitzung an.

Die Rücktritte markieren das Ende einer prägenden Phase für die Führung von Eintracht Braunschweig. Der Verein versicherte, dass alle Abläufe wie gewohnt weiterlaufen und keine Lücken in der Entscheidungsfindung entstehen werden. Die neue Zusammensetzung des Aufsichtsrats tritt unmittelbar nach dem Stichtag im Juni in Kraft.

Quelle