DGB fordert Pflicht-Rente für alle Tarifbeschäftigten – Arbeitgeber sollen zahlen
Ditmar WellerDGB fordert Pflicht-Rente für alle Tarifbeschäftigten – Arbeitgeber sollen zahlen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Einführung einer verpflichtenden betrieblichen Altersvorsorge für alle Beschäftigten, die unter Tarifverträge fallen. Mit dem Vorschlag soll eine Lücke geschlossen werden, die derzeit rund 20 Millionen Arbeitnehmer betrifft, die über keine solche Absicherung verfügen. Laut DGB müssen Arbeitgeber die finanzielle Verantwortung mit tragen und dürfen die Last nicht allein auf die Belegschaft abwälzen.
Dem Plan zufolge würde die betriebliche Altersvorsorge als zusätzliche Leistung fungieren, wobei Arbeitgeber mindestens einen Teil der Kosten übernehmen müssten. Für Unternehmen ohne Betriebsratsvertretung schlägt der DGB vor, Mitarbeitern den Beitritt zu bestehenden Vorsorgesystemen unter vereinfachten Bedingungen zu ermöglichen. Die Gewerkschaft argumentiert, dass dieses Vorgehen den Gepflogenheiten in anderen europäischen Ländern entspreche, wo verpflichtende Renteneinzahlungen oft über 20 Prozent lägen – mit einem deutlich höheren Arbeitgeberanteil als dem der Beschäftigten.
Der DGB hat signalisiert, dass er bereit ist, die Einführung dieser Rentenleistung über Tarifverhandlungen für alle Arbeitnehmer auszuhandeln. Allerdings rechnet man mit Widerstand angesichts der aktuellen finanziellen und wirtschaftlichen Belastungen. Konkrete Details des Vorschlags sollen bis Ende des Monats veröffentlicht werden.
Die Gewerkschaft betont, dass viele europäische Länder bereits höhere Renteneinzahlungen vorschreiben, wodurch der mögliche Schritt Deutschlands im Vergleich weniger radikal wirke. Ihre Position ist klar: Arbeitgeber könnten sich ihrer Verantwortung für die finanzielle Absicherung der Beschäftigten im Alter nicht entziehen.
Würde der Plan umgesetzt, erhielten Millionen Arbeitnehmer, die bisher ohne betriebliche Altersvorsorge sind, Zugang zu einer solchen Absicherung. Der Vorschlag sieht eine gemeinsame Finanzierung durch Arbeitgeber und Beschäftigte vor – nach dem Vorbild anderer europäischer Länder. Die finalen Details werden noch vor Monatsende veröffentlicht und bilden die Grundlage für die anstehenden Verhandlungen.






