dbb warnt vor verfassungswidrigen Mängeln in Dobrindts Gehaltsreform für Beamte
Piotr Dietzdbb warnt vor verfassungswidrigen Mängeln in Dobrindts Gehaltsreform für Beamte
Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat Bedenken gegen die geplante Gehaltsreform für Bundesbedienstete geäußert. Zwar begrüßt der Verband Teile des Entwurfes, warnt jedoch, dass zentrale Elemente gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen könnten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte kürzlich Pläne zur Anpassung der Besoldung vorgestellt, doch der dbb besteht auf Nachbesserungen, bevor das Gesetz verabschiedet wird.
Nach Dobrindts Vorschlag sollen neue Beamte künftig in die zweite Gehaltsstufe einsteigen, was die Einstiegsgehälter erhöht. Der dbb kritisiert jedoch, dass die Reform die Vergütung unrechtmäßig kürzt, indem sie ein fiktives Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro pro Jahr unterstellt. Damit wird das langjährige „Alleinverdienerprinzip“ aufgegeben, das bisher ohne Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners kalkuliert wurde.
Zudem übt der Verband scharfe Kritik an den geringeren Gehaltserhöhungen für Beamte der Besoldungsgruppe B im Vergleich zu denen der A-Skala. Besonders umstritten ist die 1,6-Prozent-Lücke zwischen den Stufen B3 und B4, die nach Ansicht des dbb gegen das verfassungsrechtliche „Differenzierungsgebot“ verstößt. Eine interne Analyse ergab, dass die aktuellen Werte die gesetzlichen Anforderungen an eine faire Gehaltsentwicklung nicht erfüllen.
Auf Anfrage ging das Innenministerium nicht auf die Diskrepanzen in der B-Besoldung ein. Der dbb, der die Reform grundsätzlich begrüßt, stuft Teile des Entwurfs jedoch als „verfassungswidrig“ ein und fordert eine gründliche Überprüfung. Die Einwände beziehen sich auf Verstöße gegen das Leistungsprinzip sowie das Differenzierungsgebot und verlangen Korrekturen vor der Umsetzung.
Der Gesetzentwurf steht nun unter Druck, seine Regelungen zu Partnereinkommen und Gehaltsabständen zu überarbeiten. Bleibt alles wie geplant, könnten höhere Beamte mit geringeren Erhöhungen rechnen als erwartet. Die Kritik des dbb lenkt den Fokus darauf, dass die Reform vor ihrem Inkrafttreten verfassungskonform ausgestaltet werden muss.






