DB-Chef warnt vor Marktchaos durch Sonderregeln für italienischen Bahnkonkurrenten Italo
Nathalie BauerDB-Chef warnt vor Marktchaos durch Sonderregeln für italienischen Bahnkonkurrenten Italo
Der Vorstandsvorsitzende der DB InfraGO, Philipp Nagl, hat Bedenken gegen Pläne geäußert, dem italienischen Bahnbetreiber Italo Sonderzugang zum deutschen Markt zu gewähren. Nagl warnte, ein solcher Schritt könnte rechtliche Auseinandersetzungen auslösen und den Schienenverkehrssektor destabilisieren. Seine Äußerungen fallen in eine Phase, in der die aktualisierte Kapazitätsverordnung der EU bis 2031 auf sich warten lässt.
Kritik übte Nagl an den Vorschlägen für eine kurzfristige „New-Entrant-Klausel“, die Italo den Einstieg in den deutschen Fernverkehr ab 2028 erleichtern soll. Das Vorhaben bezeichnete er als „rechtlich höchst fragwürdig“ und prognostizierte, dass Gerichte die Regeln für die Streckennutzung innerhalb von 18 Monaten kippen könnten. Die daraus resultierende Unsicherheit, so Nagl, würde bei Bahnunternehmen und Infrastrukturanbietern gleichermaßen für Chaos sorgen.
Die alten, mehrjährigen Rahmenverträge von 2017 waren wegen ihrer Komplexität und rechtlichen Risiken abgeschafft worden. Nagl betonte, die DB InfraGO als Infrastrukturunternehmen sei neutral darin, welche Bahngesellschaften Züge betreiben – entscheidend sei allein, dass die Regeln fair und stabil seien. Sonderkonditionen für Italo könnten seiner Ansicht nach „endlose Rechtsstreitigkeiten“ nach sich ziehen und das Vertrauen in den Markt untergraben.
Trotz seiner Warnungen bekräftigte Nagl, dass Wettbewerb im Fernverkehr funktionieren könne – vorausgesetzt, er bringe messbare Vorteile für die Fahrgäste. Die neue EU-Kapazitätsverordnung, die den Zugang zu den Schienennetzen vereinheitlichen soll, tritt jedoch erst 2031 in Kraft und hinterlässt bis dahin eine regulatorische Lücke.
Nagls Aussagen unterstreichen die Spannung zwischen der Förderung von Wettbewerb und der Wahrung von Rechtssicherheit im deutschen Schienenverkehr. Ohne klare Vorgaben steigt das Risiko von Klagen und Marktinstabilität. Da die EU-Rahmenregelung auf sich warten lässt, müssen Betreiber und Aufsichtsbehörden die Übergangsphase mit Bedacht steuern.






