Bundesrechnungshof nennt geplante Kürzungen der Krankenkassen-Zuschüsse willkürlich
Nathalie BauerBundesrechnungshof nennt geplante Kürzungen der Krankenkassen-Zuschüsse willkürlich
Ein neuer Bericht kritisiert scharf die Pläne der Bundesregierung, die Bundeszuschüsse für die gesetzlichen Krankenkassen zu kürzen. Im Auftrag des Bundesrechnungshofs erstellt, bezeichnet er die geplanten Streichungen als „willkürlich“ und warnt vor steigenden Kosten für die Versicherten. Die Ergebnisse stellen den Vorschlag von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) infrage, die jährliche Förderung ab 2027 um zwei Milliarden Euro zu reduzieren.
Der vom Rechnungshofsmitglieds Oliver Sievers geleitete Bericht argumentiert, dass die Kürzungen sachlich nicht zu begründen seien. Sie würden als „willkürliche Streichungen ohne Bezug zu den tatsächlichen Kostenentwicklungen“ beschrieben. Laut dem Plan sollen die Bundeszuschüsse von derzeit 14,5 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro pro Jahr sinken – ab 2027. Bis 2031 würde sich die Gesamtkürzung auf 4,75 Milliarden Euro summieren.
Der Rechnungshof widerspricht zudem der Behauptung, zusätzliche Mittel für Sozialhilfeempfänger würden die Subventionskürzungen ausgleichen. Zwar erhalten die Kassen bis 2031 jährlich zwei Milliarden Euro extra für die Absicherung von Grundsicherungsberechtigten, doch der Bericht stellt klar, dass dies den Wegfall der Zuschüsse nicht vollständig kompensiert. Die Gelder fließen zudem in Leistungen, die nichts mit den Kürzungen zu tun haben – etwa die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder.
Ansgar Heveling (CDU), Präsident des Bundesrechnungshofs, steht hinter der Kritik. Der Bericht warnt außerdem, dass die Haushaltskürzungen die Kassen zwingen würden, die Beiträge zu erhöhen – und damit das Regierungsversprechen untergraben, die Kosten stabil zu halten. Gesundheitsministerin Warken hatte sich zunächst gegen die Kürzungen ausgesprochen, sie aber nach Druck aus dem Finanzministerium in ihr Sparpaket aufgenommen.
Die Erkenntnisse des Rechnungshofs zeigen einen möglichen Zielkonflikt zwischen Haushaltskonsolidierung und bezahlbarer Gesundheitsversorgung auf. Sollten die Pläne umgesetzt werden, droht eine zusätzliche finanzielle Belastung der Versicherten. Der Bericht fordert eine Überprüfung der Maßnahmen, bevor sie 2027 in Kraft treten.






