Bundespolitiker erhalten 2025 erstmals seit drei Jahren mehr Gehalt
Bundespolitiker in Deutschland erhalten 2025 eine Gehaltserhöhung von einem Prozent. Die Anpassung markiert die erste Veränderung nach drei Jahren eingefrorener Bezüge. Betroffen sind der Bundespräsident, der Kanzler, der Vizekanzler sowie alle Regierungsmitglieder und Abgeordnete im Nationalrat und Bundesrat.
Die Gehälter der Regierungsmitglieder und des Bundespräsidenten sind seit 2022 unverändert geblieben. Wiederholte Gehaltsstagnationen und unter der Inflationsrate liegende Erhöhungen haben den realen Wert ihrer Bezüge im Laufe der Zeit verringert. Die Abgeordneten im Nationalrat und Bundesrat erhielten 2024 eine geringfügige Anpassung, die nur der Hälfte der Inflationsrate entsprach.
Die Erhöhung 2025 umfasst auch den Präsidenten des Rechnungshofs und die Volksanwaltschaft. Die Finanzierung von Parteien, Parlamentsklubs und Akademien bleibt jedoch für die nächsten zwei Jahre unverändert. Die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und NEOS haben sich kürzlich auf eine Reform der Politikerbezüge geeinigt.
Die einprozentige Erhöhung tritt im kommenden Jahr in Kraft. Sie folgt auf eine Phase stagnierender Gehälter für Spitzenpositionen im Bund. Die Anpassung soll die durch Inflation und vorherige Einfrierungen verursachte Kaufkraftminderung ausgleichen.
