29 March 2026, 04:23

BGH-Urteil zu Netzanschlussgebühren trifft Kyon Energy und Großspeicher-Branche hart

Plakat, das eine 2023er Steuergutschrift von bis zu 30% der Kosten für die Installation von Dachsolaranlagen anzeigt, mit Bäumen und einem Gebäude mit Solarpaneelen im Hintergrund.

BGH-Urteil zu Netzanschlussgebühren trifft Kyon Energy und Großspeicher-Branche hart

Bundesgerichtshof entscheidet gegen Kyon Energy in Streit um Netzanschlussgebühren für Großspeicher

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Rechtsstreit über Baukostenzuschüsse für Batteriespeichersysteme gegen den Energieanbieter Kyon Energy entschieden. Das Urteil bestätigt, dass Betreiber solcher Anlagen auch dann Netzanschlussgebühren zahlen müssen, wenn ihre Projekte zur Stabilisierung des überregionalen Stromnetzes beitragen. Die Richter hoben damit ein vorheriges Berufungsurteil auf und präzisierten, wie diese Abgaben auf großtechnische Speicherlösungen anzuwenden sind.

Kyon Energy hatte für ein Batteriespeichersystem mit einer Kapazität von 3.450 Kilowattstunden und einer maximalen Leistung von 1.725 Kilowatt einen Netzanschluss beantragt. Der lokale Netzbetreiber wies zwar einen Anschlusspunkt zu, verlangte jedoch einen Baukostenzuschlag. Das Unternehmen widersprach mit der Begründung, die Gebühr sei ungerechtfertigt, da der Speicher die Belastung des übergeordneten Netzes verringere.

Der BGH wies dieses Argument zurück: Die Entlastung des Gesamtnetzes führe nicht automatisch zu Vorteilen für das lokale Netz, auf das sich der Zuschlag beziehe. Zudem verwies das Gericht darauf, dass Batteriespeicher bereits durch Steuererleichterungen und Befreiungen von Netzentgelten gefördert würden – weitere Subventionen seien daher nicht erforderlich.

Aktuell betreibt Kyon Energy ein Speicherprojekt in Arnsberg (8,3 Megawatt) und entwickelt elf weitere Standorte in Deutschland mit einer Gesamtleistung von 789 Megawatt, die bis 2028 in Betrieb gehen sollen. Durch das BGH-Urteil müssen diese Vorhaben nun jedoch mit Anschlussgebühren kalkulieren, sofern keine anderen Regelungen eine Ausnahme vorsehen.

Zudem wies das Gericht die Klage ab, wonach die Gebühr gegen energierechtliche Diskriminierungsverbote verstoße. Auch eine Verpflichtung der Bundesnetzagentur, lokale Netzbetreiber an der Erhebung solcher Abgaben für Speichersysteme zu hindern, bestehe nicht.

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Präzedenzfall für Speicherbetreiber in Deutschland Die Entscheidung schafft klare Rahmenbedingungen: Künftig müssen Betreiber von Großspeichern Baukostenzuschläge bei der Projektplanung einkalkulieren. Gleichzeitig unterstreicht das Urteil die Bedeutung dieser Gebühren für eine gerechte Kostenverteilung und ein effizientes Netzanschlussmanagement.

Quelle