BGH-Urteil: Ehemaliger VW-Chef Martin Winterkorn muss höhere persönliche Haftung tragen - BGH kippt VW-Vergleich: Neue juristische Wende im Diesel-Skandal
Der langjährige Diesel-Skandal von Volkswagen hat eine weitere juristische Wendung genommen, nachdem Deutschlands höchstes Gericht eine zentrale Vergleichsvereinbarung gekippt hat. Die Entscheidung betrifft die ehemaligen Vorstände Martin Winterkorn und Rupert Stadler, die in den Abgasmanipulationsfall verwickelt waren. Aktionäre warten nun auf weitere Urteile darüber, ob das Unternehmen die finanziellen Angaben zu den beiden Männern ordnungsgemäß offengelegt hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass ein 2021 geschlossener Vergleich, der von der Volkswagen-Hauptversammlung gebilligt worden war, ungültig sei. Diese Vereinbarung hatte die Haftpflichtversicherungsleistungen für Klagen gegen Winterkorn, Stadler und andere Vorstandsmitglieder auf 270 Millionen Euro begrenzt. Das Gericht stellte fest, dass in der Tagesordnung der Versammlung nicht deutlich genug angegeben worden war, dass der Verzicht auf Schadensersatzansprüche für alle aktuellen und ehemaligen Führungskräfte gelte.
Der Skandal, bei dem weltweit rund 11 Millionen Fahrzeuge betroffen waren, hatte Volkswagen bis 2021 bereits etwa 32 Milliarden Euro gekostet. Im Rahmen des Vergleichs war Winterkorn persönlich für 11,2 Millionen Euro haftbar gemacht worden, während gegen Stadler Forderungen in Höhe von 4,1 Millionen Euro erhoben wurden. Aktionäre argumentierten jedoch, sie hätten keine vollständigen Informationen über die finanzielle Leistungsfähigkeit der beiden Männer erhalten – ihnen seien lediglich deren Einkünfte, nicht aber deren Vermögen mitgeteilt worden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wird nun prüfen, ob der Volkswagen-Vorstand den Aktionären ausreichend Informationen zur Verfügung gestellt hat, um die Zahlungsfähigkeit von Winterkorn und Stadler beurteilen zu können. Stadler, der im Juni 2023 eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße von 1,1 Millionen Euro erhalten hatte, wartet noch auf ein endgültiges Urteil. Der BGH wird zudem separat über seinen Fall entscheiden.
Öffentliche Unterlagen geben seit Winterkorns Rücktritt als VW-Chef im Jahr 2015 keine Auskunft über seine finanzielle Situation. Der weitere Rechtsstreit wird zeigen, ob den Aktionären vor der Billigung des Vergleichs ausreichend Transparenz gewährt wurde.
Die Aufhebung des Vergleichs könnte für Volkswagen weitere finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Prüfung durch das OLG wird sich darauf konzentrieren, ob die Aktionäre ausreichend Informationen erhielten, um die finanzielle Verantwortung der Manager zu bewerten. Eine endgültige Entscheidung im Fall Stadler sowie mögliche zusätzliche Forderungen stehen noch aus.