Autor gewinnt Prozess nach Beleidigung von Politikern – doch das System bleibt fragwürdig
Murat JähnAutor gewinnt Prozess nach Beleidigung von Politikern – doch das System bleibt fragwürdig
Ein deutscher Autor ist wegen Beleidigung von Politikern in sozialen Medien juristisch belangt worden – und hat damit die Debatte über Meinungsfreiheit und Strafrecht neu entfacht. Im Mittelpunkt des Falls stand ein vier Jahre alter Tweet, in dem der Schriftsteller den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arsch“ bezeichnete. Zwar gewann der Autor den Prozess letztlich, warnt jedoch, dass normale Bürger gegen ähnliche Vorwürfe kaum eine Chance hätten.
Die Probleme begannen, als der Autor 2020 einen Tweet gegen Philipp Amthor veröffentlichte. Damals blieb eine Klage aus. Ein Jahr später jedoch nannte er die AfD-Politikerin Anna Leisten eine „Nazi“ – woraufhin ein Verfahren nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs eingeleitet wurde.
Dieses Gesetz, das die „Würde des öffentlichen Amtes“ schützen soll, sieht strengere Strafen vor als die üblichen Beleidigungstatbestände. Der Staat verfolgte den Fall im öffentlichen Interesse, selbst ohne formelle Beschwerde Amthors. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Äußerungen des Autors hätten Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“.
Der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze – ein in Deutschland gängiges Verfahren, bei dem mehr als die Hälfte aller Strafsachen ohne Gerichtsverhandlung erledigt werden. Strafbefehle ermöglichen Verurteilungen, ohne dass der Angeklagte je vor einem Richter erscheint. Der Autor legte Widerspruch ein, und das Gericht entschied schließlich zu seinen Gunsten.
Trotz des Sieges äußerte der Schriftsteller Besorgnis über Menschen ohne juristisches Wissen, die mit ähnlichen Anklagen konfrontiert werden. Zudem kritisierte er Paragraf 188 scharf und forderte dessen Abschaffung, da das Gesetz Hass gegen Politiker noch anheizen könne. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hatte die Regelung bereits zuvor verurteilt – und verleiht der Debatte damit zusätzliches Gewicht.
Der Fall zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz öffentlicher Persönlichkeiten. Mit einer Verjährungsfrist von fünf Jahren bleibt Paragraf 188 ein umstrittenes Instrument im deutschen Recht. Die Erfahrungen des Autors deuten darauf hin, dass selbst abgewiesene Anklagen nachhaltige Zweifel an der Gerechtigkeit des Justizsystems hinterlassen können.






