A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt aufgrund rechtlicher Herausforderungen weiter blockiert. Eine entscheidende Gerichtsentscheidung, die für Dienstag erwartet wird, könnte klären, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte bereits 2019 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Teil der Autobahn eingereicht. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Überarbeitung und weitere rechtliche Schritte folgten.
Der südliche Abschnitt der A39 von Wolfsburg bis Ehra verfügt derzeit über einen Planfeststellungsbeschluss, der laut Autobahn GmbH jedoch nicht vollstreckbar ist. Der BUND reichte 2024 eine zweite Klage ein, über die noch nicht entschieden wurde. Eine mögliche Entscheidung in diesem Verfahren könnte bereits in der kommenden Woche fallen.
Die mündliche Verhandlung zur Klage von 2019 wurde auf den 23. Juni verlegt. Die fertige Autobahn soll einmal Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch die Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel führen. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra der Bau des neuen Rasthofs Tappenbecker Moor geplant.
Die anstehende Gerichtsentscheidung könnte den Weg für die Fortsetzung der Bauarbeiten in den umstrittenen Abschnitten ebnen. Bis dahin bleibt das Projekt jedoch auf Eis, da noch rechtliche und verwaltungstechnische Hürden zu überwinden sind.






