16 March 2026, 12:30

Ukraine-Flüchtlinge verlieren ab April 2025 Anspruch auf Bürgergeld

Ein weißer Zettel mit den Worten "Ukraine steht für Freiheit, steht mit Ukraine" liegt vor einer gelben Fahne auf dem Boden. Rechts davon befindet sich eine Plastikhülle mit verschiedenen Gegenständen.

Ukraine-Flüchtlinge verlieren ab April 2025 Anspruch auf Bürgergeld

Ukrainische Geflüchtete in Deutschland müssen sich bald auf Änderungen bei ihrer finanziellen Unterstützung einstellen. Ab dem 1. April 2025 werden Neuankömmlinge keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld, die reguläre Grundsicherung für Bürger, haben. Stattdessen müssen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.

Die vollständige Umstellung der Regelungen tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und wird die langfristige Unterstützung für Menschen mit Schutzstatus verändern.

Aktuell dürfen Ukrainer mit vorübergehendem Schutzstatus bis zu drei Wochen pro Jahr in ihr Heimatland reisen, ohne ihren Anspruch auf Bürgergeld zu verlieren – vorausgesetzt, das Jobcenter stimmt zu. Entgegen einigen Behauptungen ruhen die Zahlungen in der Regel bereits nach drei Wochen im Ausland und nicht erst nach sechs Monaten.

Markus Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD, hatte kürzlich behauptet, Ukrainer könnten bis zu einem halben Jahr verreisen und dabei weiterhin Leistungen beziehen. Tatsächlich gewähren Jobcenter Bürgergeld jedoch nicht länger als drei Wochen für im Ausland befindliche Bürger.

Die anstehenden Anpassungen basieren auf dem Leistungsrechtsanpassungsgesetz, doch der genaue Zeitplan für das parlamentarische Verfahren ist noch unklar. Ein Kabinettsbeschluss im November 2025 steht noch nicht fest, und die Schritte zur Umsetzung bis Juli 2026 sind noch nicht definiert.

Die Änderungen führen bereits ab dem nächsten April zu einer Kürzung der finanziellen Unterstützung für neu ankommende Ukrainer. Bis Mitte 2026 gelten für alle Geflüchteten mit Schutzstatus strengere Regeln bei Reisen und Leistungen. Jobcenter werden die Zahlungen für Personen, die Deutschland vorübergehend verlassen, kürzer befristen.

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