Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – fast 1.000 Nutzer:innen in wenigen Monaten
Piotr DietzSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – fast 1.000 Nutzer:innen in wenigen Monaten
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des rechtlichen Geschlechts ohne aufwendige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen von dem vereinfachten Verfahren Gebrauch gemacht, um ihre offiziellen Eintragungen anzupassen.
Die Reform ist seit mehreren Monaten in Kraft, und erste Zahlen zeigen, dass sie vor allem von Erwachsenen genutzt wird. Von den 976 vorgenommenen Änderungen betrafen nur etwa 40 Minderjährige. Bei den unter 18-Jährigen waren die meisten Anpassungen Wechsel von weiblich zu männlich.
Der Fachverband der Standesämter hat die Auswirkungen des Gesetzes bewertet und diese als weitgehend erfolgreich bezeichnet. Seit der Einführung gab es lediglich einen Verdachtsfall auf Missbrauch. Nur vier Personen haben nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur ihres Eintrags beantragt.
Der Verband diskutiert nun mögliche Anpassungen der Regelungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung des rechtlichen Geschlechts in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Mit fast 1.000 vorgenommenen Änderungen scheint das Gesetz wie beabsichtigt zu wirken. Auf Grundlage laufender Evaluierungen könnten weitere Verfeinerungen folgen.






