21 April 2026, 02:19

Rechtsexperte fordert Reform der Schwarzfahrer-Gesetze – "Justiz ist überlastet"

Zeichen an einer Zugtür, das das Tragen von Gesichtsbedeckungen auf öffentlichen Verkehrsmitteln vorschreibt, mit Strafen für die Nichterfüllung, in der Mitte eines Glasfensters.

Rechtsexperte fordert Reform der Schwarzfahrer-Gesetze – "Justiz ist überlastet"

Ein führender Rechtsexperte hat eine Reform der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung gefordert. Helmut Frister, Professor für Strafrecht, argumentiert, dass das aktuelle System die Gerichte überlastet und keine gerechte Rechtsprechung ermöglicht. Seine Äußerungen folgen auf neue Daten, wonach mittlerweile jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe auf Schwarzfahren zurückzuführen ist.

Frister kritisierte die bestehende Gesetzgebung und betonte, dass strafrechtliche Verfolgung nur bei wirklich verwerflichem Verhalten angesetzt werden sollte. Einfaches Schwarzfahren – etwa wenn Fahrgäste ohne Ticket einsteigen, aber keine Sperren überwinden – hält er nicht für schwerwiegend genug, um eine Strafverfolgung zu rechtfertigen. Gleichzeitig lehnt er eine vollständige Abschaffung des § 265a des Strafgesetzbuchs ab, der die Beförderungserschleichung unter Strafe stellt.

Eine Untersuchung der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) aus dem Jahr 2024 ergab, dass jeder achte Fall von Schwarzfahren den Fernverkehr betraf. Frister schlug vor, dass solche Fälle weiterhin strafrechtlich verfolgt werden könnten – im Gegensatz zu Bagatelldelikten im Nahverkehr. Zugleich wies er Vorschläge zurück, Schwarzfahren zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit herabzustufen, da dies das Kernproblem nicht löse.

Der Professor verwies auf die finanziellen und justiziellen Kosten, die mit der Verfolgung von Schwarzfahrern verbunden sind, ohne dass dabei ein resozialisierender Nutzen entstehe. Stattdessen schlug er gezielte Gesetzesänderungen vor, um die Belastung der Justiz zu verringern, während gleichzeitig Strafen für schwerwiegendere Verstöße erhalten bleiben.

Fristers Empfehlungen zielen darauf ab, den Anwendungsbereich strafrechtlicher Verfolgung einzugrenzen. Sein Plan sieht vor, dass nur vorsätzliches oder hochpreisiges Schwarzfahren strafrechtlich verfolgt wird. Das Ziel ist es, unnötige Gerichtsverfahren zu reduzieren, ohne die Ahndung von Fällen aufzugeben, die als tatsächlich schädlich eingestuft werden.

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