29 April 2026, 18:26

Neues Digitales-Gesundheitsgesetz: Was sich für Patient:innen und Ärzt:innen ändert

Plakat mit der Aufschrift "28,2 Millionen Amerikaner warten immer noch unter Obamacare und bleiben unversichert" mit einem Logo unten, das die Anzahl der unversicherten Amerikaner unter dem Affordable Care Act hervorhebt.

Neues Digitales-Gesundheitsgesetz: Was sich für Patient:innen und Ärzt:innen ändert

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat Pläne für ein neues Digitales-Gesundheitsgesetz vorgestellt. Die Vorhaben zielen darauf ab, die gematik – Deutschlands Agentur für digitale Gesundheit – zu stärken und die elektronische Patientenakte (ePA) zu verbessern. Branchenverbände reagierten mit einer Mischung aus Zustimmung und Forderungen nach weiteren Anpassungen.

Der Gesetzentwurf konzentriert sich darauf, die Telematikinfrastruktur (TI) zuverlässiger und widerstandsfähiger zu gestalten. Zudem sollen Prozesse vereinfacht und das Risiko von Systemausfällen verringert werden. Die Änderungen sollen digitale Gesundheitsdienste für Patientinnen, Patienten und Leistungserbringer verlässlicher machen.

Die AOK-Gesundheitskasse begrüßte den Ausbau der ePA-Funktionen und unterstützte Pläne, den Authentifizierungsprozess für Nutzer zu erleichtern. Darüber hinaus schlug die AOK vor, den Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an der gematik zu erhöhen oder den Versicherern mehr Stimmrechte in Gesellschafterversammlungen einzuräumen. Der Fonds sprach sich zudem für die Nutzung von Gesundheitsdaten über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) aus und forderte einen besseren Zugang zu Versichertendaten.

Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (KBV), lobte die Pläne zur Stärkung der gematik. Die KBV setzte sich jedoch für eine unabhängige "elektronische Pflegeakte" ein, die von der ePA getrennt sein soll. Dadurch bliebe der Datenzugriff auch dann gewährleistet, wenn Patientinnen und Patienten die ePA nicht nutzen. Viele Ärztinnen und Ärzte zeigen sich weiterhin skeptisch gegenüber der aktuellen Qualität und Funktionalität der ePA und betonen die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen.

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Kritik äußerte Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). Er monierte, dass die Vorschläge die Langzeitpflege vernachlässigten. Knieling forderte praxistaugliche digitale Lösungen und stabile Finanzierung, um Pflegekräfte zu entlasten und die Patientenversorgung zu verbessern.

Das Digitale-Gesundheitsgesetz soll das deutsche Gesundheitssystem durch eine leistungsfähigere digitale Infrastruktur modernisieren. Falls verabschiedet, würde das Gesetz die Verwaltung und den Zugang zu Patientendaten grundlegend reformieren. Dennoch bleiben Bedenken hinsichtlich der Lücken in der Langzeitpflege und der praktischen Nutzerfreundlichkeit der ePA bestehen.

Quelle