Neue Regelung entlastet Pflegeheime – doch Ärzte zahlen den Preis
Ein neuer Gesetzentwurf soll es Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an Apotheken zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung. Behörden zufolge wird dies den bürokratischen Aufwand für Pflegeeinrichtungen verringern, für medizinisches Personal jedoch zusätzliche Schritte bedeuten.
Bisher müssen Pflegeheime Rezepte selbst einsammeln und an Apotheken übermitteln. Künftig übernehmen Ärzte diesen Prozess elektronisch. Pro Rezept wird etwa eine halbe Minute zusätzlich benötigt, um Versorgungsverträge zu prüfen und das E-Rezept über die sichere Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden.
Die Regierung rechnet damit, dass Pflegeheime durch den Wegfall der Rezeptlogistik rund 5 Millionen Euro einsparen. Gleichzeitig entstehen in Arztpraxen höhere Kosten: Das Gesundheitsministerium schätzt die zusätzlichen Personalkosten auf 9,7 Millionen Euro, bedingt durch den Mehraufwand pro Rezept.
Technische Prüfungen stellen sicher, dass Pflegeheime weiterhin über ausgestellte Rezepte informiert werden – sofern der Bewohner nicht widerspricht. Die Regelung ist vorläufig und dient als Übergangslösung, bis Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 in den speziellen Apothekenservice integriert sind. Insgesamt beläuft sich die Netto-Mehrbelastung durch die Reform auf 4,7 Millionen Euro.
Die Neuregelung verlagert den Verwaltungsaufwand von Pflegeheimen auf Arztpraxen. Während Pflegeeinrichtungen Logistikkosten sparen, müssen medizinische Fachkräfte mehr Zeit in die Bearbeitung von E-Rezepten investieren. Das System bleibt bis zur vollständigen Anbindung der Pflegeheime an den Apothekenservice im Jahr 2029 bestehen.






