Neue Friedhofsatzung: Mehr Flexibilität, höhere Gebühren und ein Ort für "Engelskinder"
Murat JähnNeue Friedhofsatzung: Mehr Flexibilität, höhere Gebühren und ein Ort für "Engelskinder"
Überarbeitete Friedhofsatzung steht zur Abstimmung im Stadtrat am 29. April 2026
Die geplante Novelle der Friedhofsatzung soll Gebühren anpassen, neue Bestattungsmöglichkeiten einführen und die Finanzierung der örtlichen Friedhöfe verbessern. Wie die Verantwortlichen betonen, spiegeln die Änderungen gestiegene Kosten wider und zielen auf mehr Transparenz bei der Preisgestaltung ab.
Mit den neuen Regelungen werden Urnenrasengräber künftig eine Doppelnutzung erlauben, was Familien mehr Flexibilität bietet. Zudem sind individualisierte Grabsteine vorgesehen, die zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Durch diese Maßnahmen rechnet die Stadt mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 54.500 Euro.
Die Anpassungen umfassen auch höhere Preise für Grabstellen, wobei die Kommune einen Teil der Kosten weiterhin subventionieren wird. Verwaltungs- und Bestattungsgebühren steigen inflationsbedingt, um langfristig eine vollständige Kostendeckung zu erreichen. Gleichzeitig erhöht sich die Kostendeckungsquote für die Nutzung der Trauerhalle von 40 auf 60 Prozent.
Einige Nutzungsentgelte für Einrichtungen sinken hingegen aufgrund aktualisierter Berechnungsmethoden. Zudem entsteht ein neuer Bestattungsbereich für "Engelskinder" – Säuglinge, die vor oder kurz nach der Geburt verstarben –, der ohne zusätzliche Kosten angeboten wird.
Die Verantwortlichen unterstreichen, dass die Änderungen auf ein nachhaltigeres Finanzierungsmodell abzielen. Ziel sei es, notwendige Gebührenerhöhungen mit verbesserten Dienstleistungen und klareren Preisen für die Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen.
Die überarbeitete Satzung wird Ende April 2026 zur endgültigen Entscheidung in den Stadtrat eingebracht. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen kurz darauf in Kraft und wirken sich auf Bestattungsgebühren, Graboptionen und Nutzungskosten aus. Die Stadt erwartet, dass die Maßnahmen die langfristige Finanzierung von Friedhofsunterhalt und -dienstleistungen sichern.






