23 March 2026, 04:23

Müller scheitert mit unklaren Abholbedingungen vor Stuttgarter Gericht

Altes deutsches Wertpapier mit weißem Hintergrund, Text und Stempeln, die eine Verpflichtung anzeigen.

Müller scheitert mit unklaren Abholbedingungen vor Stuttgarter Gericht

Ein deutsches Gericht hat die Drogeriemarktkette Müller wegen unklarer Vertragsbedingungen für die Abholung von Bestellungen im Geschäft verurteilt. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass die Formulierungen des Unternehmens den gesetzlichen Transparenzanforderungen nicht genügen. Gleichzeitig führten ähnliche Streitfälle mit anderen Händlern in den letzten Monaten zu unterschiedlichen Urteilen.

Das Stuttgarter Gericht stellte fest, dass Müllers Bedingungen nicht deutlich genug erklären, wann ein Vertrag bei der persönlichen Abholung von Bestellungen zustande kommt. Nach deutschem Recht müssen solche Klauseln verständlich und leicht nachvollziehbar sein. Dennoch bestätigten die Richter eine weitere Bestimmung, die das Widerrufsrecht bei Abholungen im Geschäft ausschließt – da es sich dabei nicht um Fernabsatzverträge handelt.

In einem anderen Fall hatte Lidl im September einen Prozess gewonnen, nachdem eine Verbraucherorganisation argumentiert hatte, die Nutzung der Lidl-App müsse kostenlos sein. Das Gericht urteilte, dass Nutzer mit ihren Daten und nicht mit Geld bezahlen, weshalb die App-Bedingungen nicht gegen Teilnahmeregeln verstoßen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kündigte daraufhin an, vor dem Bundesgerichtshof in Revision zu gehen.

Auch andere Händler sehen sich mit Klagen wegen appbasierter Rabatte konfrontiert. Rewe verlor im Dezember einen Prozess, als das Landgericht Köln entschied, dass die Bonuspreise des Unternehmens nicht ausreichend transparent dargestellt wurden. Das Unternehmen hat nun Berufung eingelegt. Dagegen konnte Netto in einem separaten Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg seine exklusiven App-Rabatte erfolgreich verteidigen.

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Das Stuttgarter Urteil unterstreicht die anhaltende Prüfung von Vertragsbedingungen im Einzelhandel. Zwar wurde Müllers Widerrufsausschluss akzeptiert, doch die unklare Formulierung zur Vertragsentstehung kippte das Gericht. Da in anderen Fällen noch Berufungen anstehen, könnten weitere Urteile beeinflussen, wie Händler ihre Bedingungen für stationäre und digitale Verkäufe gestalten.

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