"Merz kann mich am Arsch lecken": Wie ein Studentenspruch die Justiz herausfordert
Piotr Dietz"Merz kann mich am Arsch lecken": Wie ein Studentenspruch die Justiz herausfordert
Ein Studentenspruch hat in Deutschland eine juristische Kontroverse ausgelöst, nachdem die Polizei ein Transparent von der Technischen Universität Berlin entfernt hatte. Der Satz "Merz kann mich am Arsch lecken" war von der Studentengruppe EB 104 angebracht worden und führte zu einem Strafverfahren. Der Spruch war bereits viral gegangen und tauchte in Liedern, Memes und bei früheren Demonstrationen auf.
Die Auseinandersetzung begann Anfang März, als der Ausdruck erstmals bei einer Protestaktion gegen die Wehrpflicht in Berlin auftauchte. Wochen später hing die Gruppe EB 104 – ein studentisches Kollektiv, das sich für ökologische, wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit einsetzt – ein Banner mit demselben Spruch an die Fassade der Universität. Die Polizei nahm es innerhalb von 15 Stunden ab.
Die Gruppe verurteilte die Entfernung als "höchst problematisch" und argumentierte, sie untergrabe die studentische Selbstverwaltung und die Meinungsfreiheit. Die Behörden ermitteln jedoch nun gegen die 18-jährige Praktikantin, die den Spruch erstmals veröffentlicht hatte. Ihr wird üble Nachrede und Beleidigung nach deutschem Recht vorgeworfen, das falsche Aussagen unter Strafe stellt, die den Ruf einer Person schädigen.
Seit seinem ersten Auftauchen hat sich der Spruch rasant im Netz verbreitet. Er wurde in Protestparolen, Social-Media-Memes und sogar in Liedern verwendet. Viele sehen die juristischen Schritte als direkten Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Der Fall rückt studentischen Aktivismus und freie Rede in den Fokus. Das Polizeieingreifen und die laufenden Ermittlungen stoßen auf Kritik bei denen, die den Spruch als geschützte Äußerung betrachten. Das Ergebnis könnte Präzedenzcharakter für den Umgang mit ähnlichen Protesten in Zukunft haben.






