Illegale Beschäftigung im Bad Krozinger Imbiss führt zu 7.400 Euro Strafe
Murat JähnIllegale Beschäftigung im Bad Krozinger Imbiss führt zu 7.400 Euro Strafe
Ein Imbiss in Bad Krozingen wurde mit einer Geldstrafe belegt, nachdem Behörden bei einer Routinekontrolle illegale Beschäftigung aufgedeckt hatten. Das Hauptzollamt Lörrach stellte fest, dass ein türkischer Mitarbeiter ohne gültige Arbeitserlaubnis tätig war, was zu rechtlichen Schritten gegen den Arbeitgeber führte.
Die Kontrolle fand in einem örtlichen Imbiss statt, wo Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen türkischen Staatsbürger in der Küche arbeitend vorfanden. Der Angestellte besaß lediglich eine abgelaufene polnische Aufenthaltserlaubnis für Touristen, die bereits seit drei Monaten ungültig war. Dennoch war er seit einem Jahr im Betrieb beschäftigt.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Mitarbeiter offiziell bei einer polnischen Leiharbeitsfirma angestellt war. Der Imbissbesitzer hatte ausschließlich mit diesem Unternehmen einen Vertrag geschlossen und alle Zahlungen darüber abgewickelt. Die Leihfirma verfügte jedoch nicht über die erforderliche deutsche Genehmigung, um Personal legal zu vermitteln.
Infolgedessen leitete das Hauptzollamt Lörrach ein Verfahren gegen den Arbeitgeber ein. Die Vorwürfe umfassten Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Es wurden zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 7.400 Euro verhängt, die inzwischen rechtskräftig sind.
Der Fall unterstreicht die verstärkten Kontrollen gegen illegale Beschäftigung in der Region. Der Arbeitgeber muss nun finanzielle Strafen zahlen, nachdem er es versäumt hatte, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse zu überprüfen. Die Behörden bestätigten, dass die Geldstrafen bestandskräftig sind und keine weiteren rechtlichen Schritte folgen.






