Freiburger Unternehmer wegen 60.000 Euro Sozialbetrugs verurteilt
Ein Unternehmer aus Freiburg ist wegen Sozialbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das siebenmonatige Urteil fiel, nachdem er Einkünfte verschwiegen hatte, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog. Über einen Zeitraum von 20 Monaten hielt er nahezu 60.000 Euro vor dem Jobcenter zurück.
Das Amtsgericht Freiburg sprach den Mann nach Ermittlungen zu seinen Finanzen des Betrugs schuldig. Zwischen September 2021 und Mai 2023 betrieb er ein Transportunternehmen, das etwa 59.000 Euro einbrachte. Trotz dieser Einnahmen bezog er weiterhin Arbeitslosenunterstützung, ohne die Behörden zu informieren.
Durch die Verschleierung seiner Einkünfte erhielt er zu Unrecht fast 19.000 Euro an Leistungen, auf die er keinen Anspruch hatte. Das Gericht entschied, dass das Jobcenter den vollen Betrag zurückfordert. Die siebenmonatige Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, was bedeutet, dass er sie nur antreten muss, falls er erneut strafbar wird.
Ein direkter Zusammenhang zwischen der lokalen Arbeitsmarktpolitik in Freiburg und übergeordneten Trends beim Leistungsbetrug konnte nicht hergestellt werden. Bundeseigene Daten der Bundesagentur für Arbeit erfassen zwar solche Fälle, analysieren jedoch keine Auswirkungen auf kommunaler Ebene.
Der Unternehmer muss die 19.000 Euro an überzahlten Leistungen zurückzahlen. Sein Bewährungsurteil hängt von seinem künftigen Verhalten ab. Der Fall unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen, wenn Einkünfte bei Bezug staatlicher Unterstützung nicht gemeldet werden.






