EU beschließt "Nur Ja heißt Ja" – ein Meilenstein gegen sexuelle Gewalt
Ditmar WellerEU beschließt "Nur Ja heißt Ja" – ein Meilenstein gegen sexuelle Gewalt
Die Europäische Kommission hat eine "Nur Ja heißt Ja"-Resolution verabschiedet, um den Schutz vor sexueller Gewalt zu stärken. Damit verschiebt sich die Beweislast in solchen Fällen, und es wird klargestellt, dass sexuelle Handlungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig sind. Die Entscheidung folgt auf jahrelangen Einsatz von Aktivist:innen und hochkarätige Vorfälle, die das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt haben.
Die Neuregelung baut auf dem deutschen "Nein heißt Nein"-Gesetz von 2016 auf, das sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person unter Strafe stellte. Diese Reform war maßgeblich von Frauenrechtsorganisationen und Initiativen vorangetrieben worden, die sich gegen Gewalt einsetzen. Ein Wendepunkt war 2015, als die massenhaften sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht Empörung auslösten und Forderungen nach schärferen Gesetzen laut wurden.
Die aktuelle EU-Resolution geht noch einen Schritt weiter, indem sie eine aktive und eindeutige Zustimmung verlangt. Nach dem "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip gelten Schweigen oder fehlender Widerstand nicht als Einverständnis. Stattdessen muss die beschuldigte Person nachweisen, dass eine Zustimmung vorlag – was es Tätern erschwert, Missverständnisse vorzugeben. An Fahrt gewonnen hat diese Initiative vor allem durch den Fall Gisele Pelidot, der die Lücken im bestehenden Schutz aufzeigte.
Mehrere europäische Länder, darunter Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich, haben bereits ähnliche Gesetze eingeführt oder prüfen diese. Zwar ist die EU-Resolution derzeit noch symbolisch, sie könnte jedoch in Zukunft verbindlich werden. Ziel ist es, einen einheitlichen Ansatz in Europa zu schaffen, um Opfer sexualisierter Gewalt besser zu schützen.
Die Resolution markiert einen bedeutenden Schritt in der juristischen Behandlung von Sexualstraftaten. Durch den Fokus auf explizite Zustimmung soll Rechtsunsicherheit verringert und die Position von Betroffenen in Gerichtsverfahren gestärkt werden. Die Entscheidung der EU spiegelt einen größeren Trend zu strengeren Zustimmungsregeln auf dem gesamten Kontinent wider.






