06 May 2026, 08:38

BGH-Urteil stärkt Hexal und Sandoz im Valsartan-Skandal um krebserregende Medikamente

Plakat, das zeigt, dass Amerikaner im Jahr 2022 zwei bis drei Mal mehr für dieselben Medikamente gezahlt haben als andere Länder, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

BGH-Urteil stärkt Hexal und Sandoz im Valsartan-Skandal um krebserregende Medikamente

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem langjährigen Rechtsstreit um verunreinigte Valsartan-Medikamente zugunsten von Hexal und Sandoz entschieden. Das Urteil bestätigt einen Schiedsspruch, der den Unternehmen nach dem Skandal um krebserregend belastete Arzneimittel im Jahr 2018 eine Entschädigung zuspricht. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Zulieferer auf Grundlage bestehender Verträge haftbar gemacht werden können.

Der Valsartan-Skandal war im Juni 2018 aufgeflammt, als in Chargen des Blutdruckmittels N-Nitrosodimethylamin (NDMA) nachgewiesen wurde – ein Stoff, der vermutlich krebserregend wirkt. Die Verunreinigung führte zu großangelegten Rückrufen: Hexal und Sandoz zogen 2.308 Chargen ihrer Generika in 23 Ländern vom Markt. Als Ursprung der belasteten Lieferungen wurden die chinesischen Hersteller Zhejiang Huahai und Zhejiang Tianyu sowie das indische Unternehmen Hetero Labs identifiziert.

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Im April 2020 reichte Sandoz Klage gegen seinen chinesischen Zulieferer ein und forderte über 8,6 Millionen Dollar für bereits entstandene Schäden sowie 12,2 Millionen Dollar für mögliche künftige Haftungsansprüche. Der Lieferant wehrte sich gegen die Forderung mit dem Argument, die Schiedsgerichtsklauseln im Rahmenliefervertrag deckten einzelne Bestellungen nicht ab. Der BGH wies diese Position jedoch zurück und urteilte, dass die Bestellungen implizit auf den übergeordneten Vertrag Bezug nähmen.

Mit seiner Entscheidung bestätigt das Gericht den Schiedsspruch und stellt klar, dass der Rahmenvertrag für alle Tochtergesellschaften rechtlich bindend ist. Das Urteil bedeutet einen wichtigen Erfolg für Hexal und Sandoz bei der Durchsetzung von Schadensersatz für die durch die Rückrufe entstandenen Verluste.

Die Entscheidung stärkt zudem die Gültigkeit von Schiedsgerichtsklauseln in Lieferverträgen – selbst dann, wenn Streitigkeiten aus konkreten Bestellungen resultieren. Hexal und Sandoz können nun die Erstattung der Schäden vorantreiben, die mit der Verunreinigung 2018 zusammenhängen. Der Fall schafft zudem einen Präzedenzfall für künftige Haftungsansprüche in pharmazeutischen Lieferketten.

Quelle